„Ab dem 01.06.2004 tritt auch in Deutschland eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die es zukünftig unmöglich machen wird, die Historien von Fahrzeugen nachzuvollziehen. Beschlossen ist unter anderem nur noch eine „“Zulassungsbescheinigung II““, die den KFZ-Brief ersetzt, und in der nur noch der aktuelle und der Vorbesitzer aufgelistet werden. Diese Änderung betrifft nicht nur Neuzulassungen, sondern alle Fahrzeuge, bei denen ab diesem Stichtag eine eintragungspflichtige Änderung vorgenommen wird oder bei dem ein Halter- oder Wohnortswechsel vollzogen wird. Die alten Briefe werden dann entwertet und auf Wunsch ausgehändigt. Vordergründig werden folgende Ziele verfolgt: -Die Kontrolle der Zulassungsdokumente durch die zuständigen einzelstaatlichen Behörden soll vereinfacht und damit der ungehinderte Verkehr von Kfz, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden; -die Einhaltung der Richtlinie 91/439/EWG über den Führerschein soll bei Unterwegskontrollen überprüft werden können; -das Funktionieren des Binnenmarkts soll dadurch verbessert werden, daß bei der Zulassung eines Fahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat das Verstehen der Dokumente und die Feststellung, ob der Halter der rechtmäßige Fahrzeugeigentümer ist, erleichtert werden. Der ffekt dabei ist jedoch, dass es in Zukunft immer schwieriger werden wird, den Lebensweg eines Automobils genau nach zu vollziehen. Dieses System wird übrigens auch in den USA eingesetzt und daher sind die Historien von Import-Fahrzeugen immer schwierig. Den genauen Text der EU Richtlinie findet man unter diesem Link http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=de&type_doc=Directive&an_doc=1999&nu_doc=37″
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