Keine Verschärfung zum H-Kennzeichen

Im Zuge der Ausgestaltung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde auch die Arbeitsgruppe § 23 eingerichtet. Unter anderem sollte der Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen der neuen Rechtslage angepasst werden. Aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kam gleich zu Anfang das deutliche Signal den bestehenden Kriterienkatalog deutlich zu verschärfen. In der weiteren Planungsphase intervenierte der DEUVET mehrfach gegen ein solches Vorhaben – mit Erfolg! Seit über einem Jahr kommen nun keine weiteren Hinweise zur weiteren Vorgehensweise. Die Arbeitsgruppe hat daher beschlossen die Arbeit ruhen zu lassen bis neue Signale aus Berlin kommen.