Kulturgutschutzgesetz – Gilt das auch für Automobile?

Nachdem kurz vor der Sommerpause am 23. Juni 2016 das „Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts“ vom Bundesrat angenommen wurde und damit rechtsgültig geworden ist, gab es einen Aufschrei in der Kunstwelt und im internationalen Kunsthandel. Georg Baselitz zieht seine Leihgaben aus dem Dresdner Albertinum, der Pinacothek der Moderne und den Kunstsammlungen Chemnitz ab. Deutschlands höchst gehandelter Maler Gerhard Richter will es ihm gleichtun. Sie und viele andere Künstler befürchten ein Austrocknen des internationalen Kunsthandels.

In der Folge kam schnell die Frage auf, ob und inwieweit das auch den Bereich der Sammlerwagen und den ebenfalls internationalen Oldtimer- Handel betrifft.

Werfen wir einen Blick in den Gesetzestext: Kulturgut in Sinne dieses Gesetztes ist „ Jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischen Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes [ … ]“

Als im Jahr 2013 Fangios Mercedes Grand Prix Wagen W 196 in Goodwood für 22,7 Mio Euro versteigert wurde, prophezeite die internationale Presse, dass das Automobil nun dabei sei, von der Wertigkeit in den Kunstbereich zu gelangen. Man könnte den W 196 also durchaus als „Sache von künstlerischem Wert“ bezeichnen.

Mercedes W 196 Foto Bonham`s

Nun unterscheidet die Kunstdefinition seit Kurt Schwitters‘ „Typografie kann unter Umständen Kunst sein“ (1924) zwischen „freier“ und „angewandter Kunst“. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09. Dezember 2010 (Az.17 O304/10) beispielsweise erklärt die Karosserieform des 300 SL Coupés (Flügeltürer) zur „angewandten Kunst“ (S. 18). In Anlehnung an Schwitters könnte man also auch sagen:

 

Automobil kann unter Umständen Kunst sein.

300 SL Coupé 1955, unrestaurierter Originalzustand 1972 Foto Martin Schröder

Unter die Definition „Bewegliche Sache von geschichtlichem Wert“ würde Carl Benz‘ Velociped von 1886 fallen, so eins überlebt hätte, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Hinzu kommen die Meldungen, dass die FIVA etwas Ähnliches vorhat wie die HVA (Historic Vehicle Association) in USA, die Automobile nach bestimmten Kriterien in das „National Historic Vehicle Register“ aufnimmt, also den Status „Kulturgut“ verleiht.© Martin Schröder 2016 S. 3

1964 Cobra Daytona Coupé im Simeone Museum Philadelphia, Nr. 1 des National Historic Vehicle Register Fofo Martin Schröder

Schließlich wird in der Presse vom „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ berichtet, der das Automobil bei der UNESCO als Kulturgut registrieren lassen möchte. In der Tat viel der Worte Kunst und Kultur im Zusammenhang mit Automobil.

Da kam es gelegen, dass der Autor dieser Zeilen wenige Tage nach der Verabschiedung des Kulturgutschutzgesetzes mit dem Leiter des Parlamentskreises, dem Bundestagsabgeord-neten Carsten Müller ein klärendes Gespräch führen konnte.

Die Ausführungen von Carsten Müller zusammengefasst sagen aus, dass die Gesetzesnovelle drei bestehende Regelungen zusammenfasst. Eine Einstufung als „National wertvolles Kulturgut“ und die Eintragung in die vom Gesetz geforderte Liste erfolgt nur, wenn ein Sachverständigengremium [ … ] zu dem Schluss kommt, dass es sich um ein national wertvolles Objekt handelt. Automobile befinden sich nicht in dieser Liste. Weitere Definition des Gesetzgebers ist ein Wert von mehr als 100.000 €, was bei vielen Sammlerwagen zutrifft, und ein Alter von mehr als 150 Jahren, was erst 2036 zutreffen wird.

Zitat Müller: „Wegen des überarbeiteten Kulturgutschutzgesetzes besteht für die Besitzer historischer Fahrzeuge keinerlei Anlass zur Sorge. [ … ] Wir sind weit entfernt von einem immer wieder einmal kolportierten Ausfuhrverbot oder gar Enteignungen.“

Im Zusammenhang mit der UNESCO Initiative stellt Herr Müller klar, dass es sich hier um die Anerkennung des Automobils als „Immaterielles Kulturerbe“ handelt, keineswegs um die Definition für ein physisch bestehendes Automobil. Immaterielles Kulturerbe in Deutschland sind beispielsweise die Passionsspiele Oberammergau, das Niederdeutsche Theater oder die Schwäbisch-Alemannische Fastnacht. © Martin Schröder 2016 S. 4

Die Altauto-Szene kann also beruhigt sein, sich weiterhin ihrem Hobby widmen, über eine Baumallee fahren und Janis Joplins „Mercedes-Benz“ im Autoradio lauschen … gleichzeitig aber auch einen Facel Vega aus Frankreich kaufen oder einen SSK in eine Auktion in Goodwood geben.