Da kein Fahrzeughalter von einer finanziellen Mehrbelastung gegenüber der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer betroffen sein soll, ist ein aufwändiges Berechnungsverfahren entwickelt worden. Danach bedeutet das für das H-Kennzeichen:
- Kfz-Steuer bisher 191,73 €
- Infrastrukturabgabe Benzinfahrzeug 103,04 €
- Kfz-Steuer neu 88,69 €
- Infrastrukturabgabe Dieselfahrzeug 112,35 €
- Kfz-Steuer neu 79,38 €
So dass in jedem Fall keine Mehrbelastung entsteht.
Besonders spannend wird das jedoch bei der 07-Nummer, ebenso bei dem Händlerkennzeichen 06 und den Kurzzeitkennzeichen 03 und 04. Denn, da die Infrastrukturabgabe alle Straßen und nicht nur Autobahnen betrifft, darf logischerweise nur das Fahrzeug in Verkehr gebracht werden, für das die Infrastrukturabgabe entrichtet wurde. Also müsste der 07-Halter entsprechend seiner Fahrzeuganzahl Vignetten erhalten, der Händler einen ganzen Jahresblock, und bei den Kurzzeitkennzeichen eine befristete Vignette ausgegeben werden.
Komplizierter geht es nun wirklich nicht mehr. Da für jedes zugelassene Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuer bezahlt wurde – lässt man einmal den kleinen Teil der säumigen Zahler weg – können wir uns doch die Vignettenabgabe an die inländischen Fahrzeughalter ersparen, oder nicht? Zu diesen Details findet sich in dem vierseitigem Infopapier (unter www.bmvi.de zu lesen) kein Hinweis. Wurde darüber noch nicht nachgedacht?
Sie können sicher sein, der DEUVET wird am Thema dranbleiben und Sie zeitnah informieren.