Der heutige Beitrag setzt sich drei Beiträgen (vom ADAC und vom ACE) zusammen, die thematisch gut zueinander passen. Das ergibt zwar eine ganze Menge Text, aber für die Fahrt mit dem PKW ins Ausland sind einige interessante Informationen dabei:
- Mit welchem Kennzeichen ins Ausland? ADAC
- Unfall im Ausland. Was Autofahrer wissen sollten! ADAC
- Achtung Auslandsknöllchen. ADAC
- Mietwagen im Ausland. ACE
Oldtimer: Mit welchem Kennzeichen ins Ausland?
Wer mit dem Oldtimer ins Ausland fährt, sollte die Vorschriften kennen: Wohin darf man mit H-Kennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen? Wo ist das D-Schild Pflicht und was gilt in Umweltzonen?
- Bei H- und Saison-Kennzeichen keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland
- Vorab über Umweltzonen entlang der Route informieren
- In vielen Nicht-EU-Staaten ist ein D-Schild nötig
H-Kennzeichen: Keine Probleme im Ausland
Wer ein H-Kennzeichen an seinem Oldtimer hat, muss auf Reisen keine Probleme befürchten: Damit gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist.
Voraussetzung für beide Kennzeichen ist ein Mindestalter von 30 Jahren (Erstzulassung, nicht Baujahr). Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.
Tipps für die richtige Zulassungsart
Saison-Kennzeichen: Ohne Einschränkung während Gültigkeitsdauer
Beim Saison-Kennzeichen für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, legt man verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum – mindestens zwei, höchstens elf volle Monate – das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist ebenfalls möglich. Auch beim Saisonkennzeichen gelten bei Fahrten ins Ausland während der Gültigkeitsdauer keine Einschränkungen.
Rotes 07er-Kennzeichen: Einschränkungen beachten
Mit diesem roten Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet.
Mit dem 07er-Kennzeichen kann man auch im Ausland fahren, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. In manchen Ländern gibt es allerdings vereinzelt vor Ort Anerkennungsprobleme. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.
Hatten Sie mit einem 07er-Kennzeichen schon Anerkennungsprobleme im Ausland? Dann schildern Sie den Oldtimer-Experten des ADAC Ihre Erfahrungen – bitte per E-Mail an klassik@adac.de
Rotes 06er-Kennzeichen: Nicht überall akzeptiert
Dieses Kennzeichen, das nicht nur auf Oldtimer beschränkt ist, bleibt gewerblichen Nutzern (Händlern, Herstellern, Werkstätten etc.) vorbehalten für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Das 06er-Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert, da der hierfür ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht dem internationalen Straßenverkehrsübereinkommen entspricht. In Österreich und in Italien wird es meist toleriert; in anderen Ländern kann die Verwendung problematisch sein.
Kurzzeit-Kennzeichen: Fernzulassung strafbar
Das Kurzzeit-Kennzeichen mit den Nummern „03“ oder „04“ für Probe- und Überführungsfahrten wird für maximal fünf Tage ausgestellt. Auch dieses Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert. In Dänemark, Österreich und Italien wird es aufgrund von Abkommen anerkannt, in anderen Staaten allenfalls toleriert.
Unzulässig ist die Praxis, mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland „im Gepäck„ anzureisen, das Schild dann im Ausland an einem Kfz oder Anhänger anzubringen und so nach Deutschland zu fahren. Diese nicht erlaubte Fernzulassung kann hohe Strafen zur Folge haben.
Für Rallyes müssen Oldtimer bei allen Fahrten auf öffentlichen Straßen eine gültige Straßenzulassung besitzen. Bei internationalen und nationalen Renn-/Rallye- und Gleichmäßigkeitswettbewerben im Rahmen der FIA/DMSB-Gruppen haben Standard-Kennzeichen (Eurokennzeichen), Saison-Kennzeichen (innerhalb des angegebenen Zeitraumes) und H-Kennzeichen Gültigkeit. Dagegen sind rote 06er-Händler-Kennzeichen, Kurzzeit-Kennzeichen (04er oder 03er) und Ausfuhr-Kennzeichen bei solchen Veranstaltungen nicht erlaubt.
Bei roten 07er-Kennzeichen gibt es bei sportlich orientierten Wettbewerben teilweise Zusatzbestimmungen – diese sollten vorher beim Veranstalter abgefragt werden bzw. sind in den Ausschreibungsunterlagen verzeichnet.
Mehr Infos und den kompletten ADAC Oldtimer Ratgeber mit allen Infos gibt es zum Gratis-Download unter der Rubrik Oldtimer & Youngtimer
D-Schild: Pflicht außerhalb der EU
Das genormte D-Schild (11,5 x 17,5 cm) ist nach wie vor für Pkw und Motorräder in allen Nicht-EU-Ländern Pflicht. Nur in EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen wird das kleine D im Euro-Kfz-Kennzeichen anerkannt. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen.
Eine kleinere Kennzeichengröße ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Umweltzonen in Europa: Vor der Reise informieren
Für Umweltzonen in Deutschland gelten Ausnahmeregelungen: Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen dürfen die Zonen ohne Plaketten befahren.
Fahrteinschränkungen für Oldtimer im benachbarten Ausland hatten die europäischen Oldtimer-Verbände jahrelang verhindert. Doch auch in Städten in Europa werden immer mehr verschiedene Zufahrtsbeschränkungen und -verbote eingerichtet. Teilweise ähneln diese Umweltzonen denen in Deutschland (z.B. CRIT’Air Frankreich), hinzu kommen Umweltzonen zur Senkung der Schadstoffbelastung, Zufahrtsbeschränkungen zur Verkehrsberuhigung, zeitlich begrenzt oder mit Straßenmaut. Wer mit dem Oldtimer in andere Länder reist, sollte sich im Vorfeld über die verschiedenen Regelungen informieren.
Allgemeine Infos zu City-Maut und Umweltzonen in Ländern Europas
Gezielt Infos für ihre Reisestrecke mit Routenplaner ADAC Maps. Hier unter „Infos anzeigen“ und „weitere Verkehrsinformationen“ Häkchen setzen bei „UWZ Umweltzonen“.
Infos dazu bietet auch das ADAC Tourset.
Für Ausnahmeregelungen zu historischen Fahrzeugen auch in Europa eingesetzt haben sich der Oldtimer-Weltverband FIVA und die Historic Vehicle Group des Europäischen Parlaments in Beratungen mit der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, die Leitlinien und Empfehlungen für die Einführung Städtischer Zugangsregelungen verfasst. EU-Infos zu Umweltzonen und Zufahrtsbeschränkungen*
Hinweise zum umweltbewussten Umgang mit Oldtimern bietet eine FIVA-Broschüre*
Mehr Infos rund ums Reisen mit dem Oldtimer
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Unfall im Ausland? Was Autofahrer wissen sollten
ADAC Autoversicherung gibt Tipps für Reisende / Kein Bürokratie-Ärger mehr mit dem Auslandsschadenschutz
(ADAC Versicherung AG) Ein Autounfall im Ausland kann teuer werden. Auch wer schuldlos ist, läuft Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Doch davor können sich Autofahrer schützen.
Tipp 1: Grüne Versicherungskarte mitnehmen
Die Grüne Versicherungskarte beweist im Ausland, dass das Auto haftpflichtversichert ist. In den Staaten der EU und einigen weiteren europäischen Ländern ist sie nicht mehr vorgeschrieben. Das amtliche Kfz-Kennzeichen wird als Versicherungsnachweis anerkannt. Dennoch empfiehlt es sich, den Nachweis der Kfz-Versicherung einzustecken. Eingetragen sind alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung. Nach einem Unfall wird in manchen Ländern mitunter weiterhin nach der grünen Karte gefragt.
Tipp 2: Europäischen Unfallbericht nicht vergessen
Unbedingt ins Handschuhfach für eine Auslandsreise gehört ein Europäischer Unfallbericht. Die zweisprachige Vorlage ist international einheitlich gestaltet und erleichtert bei einem Autounfall die Schadenaufnahme. Autofahrer können sich das Formular einfach unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/ ausdrucken – mit der Sprache des Urlaubslandes oder in Deutsch-Englisch. Empfehlenswert: mindestens zwei Exemplare mitnehmen, manchmal gibt es auch mehrere Unfallbeteiligte.
Tipp 3: Mit Auslandsschadenschutz auf der sicheren Seite
Ein Unfall ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch teuer. Hohe Kosten können zum Beispiel durch das Abschleppen und die Reparatur des Autos, einen benötigten Mietwagen oder eine erforderliche Rückholung nach Deutschland anfallen.
Wenn es im Urlaub tatsächlich kracht, bietet ein Auslandsschadenschutz zusätzliche Sicherheit. Autofahrer können ihn in die Kfz-Haftpflichtversicherung einschließen. „Die Versicherung übernimmt dann die komplette Schadenabwicklung und zahlt unkompliziert nach deutschem Recht,“ so Martin Schmelcher, Vertriebsvorstand der ADAC Autoversicherung.
Wer den Zusatzschutz hat, muss sich also nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen, seine Forderungen mühsam durchsetzen und womöglich Monate oder gar Jahre auf sein Geld warten. Stattdessen springt der heimische Versicherer ein. Er reguliert den Schaden so, als habe er sich in Deutschland zugetragen.
Alle Ansprüche, die dem Geschädigten nach deutschen Standards zustehen, können so geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein Mietwagen. Auch Nebenkosten wie die Übersetzung eines Polizeiprotokolls, ein Sachverständigenhonorar oder ein Kostenvoranschlag für die Reparatur können eingereicht werden.
Der Auslandsschadenschutz gilt zumeist – mit wenigen Ausnahmen – innerhalb ganz Europas und kostet in der Regel zwischen 10 und 20 Euro im Jahr.
Tipp 4: sichern – alarmieren – dokumentieren
- Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)
2. Verletzten Personen helfen und Rettungsdienst alarmieren (europaweite Nummer: 112)
3. Bei Verletzten und hohen Sachschäden die Polizei informieren
4. Zeugen nach Name, Anschrift und Telefonnummer fragen
5. Unfallort fotografieren
6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Grüne Versicherungskarte nutzen
7. Schnellstmöglich die Versicherung informieren
Tipps für spezifische Reiseländer hat der ADAC unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/ausland/ zusammengestellt.
Achtung Auslandsknöllchen
In welchem Land welche Verkehrsverstöße richtig Geld kosten
Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie wählen viele Reisende für die Fahrt in den Urlaub das Auto. Doch jenseits der Grenzen gelten andere Regeln – auch für Verkehrsverstöße. Nach dem Urlaub ist die Überraschung oft groß, wenn Bußgeldbescheide ins Haus flattern. Teilweise Monate später. Mit folgenden Sanktionen müssen Sie im Ausland rechnen:
Italien
In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind verkehrsbeschränkte Zonen weit verbreitet. Die sogenannte „Zona a traffico limitato“ wird von Touristen leicht übersehen. In der Regel dürfen dort nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren.
Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mit Hilfe von Videokameras. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 84 Euro. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld sollte man unter anderem dann einlegen, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
Kroatien
In Kroatien droht böses Erwachen bei Parkverstößen. Wurde ein kostenpflichtiges Parkticket nicht gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, fallen zwischen 10 und 40 Euro Bußgeld an. Die Zahlungsaufforderung wird häufig, aber nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Betroffene sollten – wenn möglich – gleich vor Ort zahlen und sich dies auch mit exakten Angaben (z.B. Kennzeichen, Datum, Ort, Betrag, Grund) quittieren lassen. Es empfiehlt sich diese Quittung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Auch ein Foto der Parksituation hilft als Beweissicherung. Kommt nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien, sollten Betroffene unbedingt unverzüglich Rechtsrat einholen. Im Nachgang stellen kroatische Anwälte oftmals mehrere hundert Euro in Rechnung.
Österreich
Die Vignettenpflicht in der Alpenrepublik ist zwar grundsätzlich bekannt, doch auch eine fehlerhafte Anbringung wird in gleicher Höhe wie das Fehlen der Vignette sanktioniert: Dann wird eine sogenannte Ersatzmaut fällig. Diese beträgt bei Pkw 120 Euro. Die Vignette sollte links oben oder mittig oben hinter dem Spiegel aufgeklebt werden. Achtung: Hinter dem Tönungsstreifen können die Vignetten nicht erkannt werden. Wird eine bereits geklebte Vignette abgelöst und an einem anderen Fahrzeug wiederverwendet, sind sogar 240 Euro fällig. Mittlerweile kann die Vignette auch digital erworben werden – etwa in den ADAC Geschäftsstellen oder direkt an einer ausgewiesenen Autobahnraststätte. Sie ist an das Kennzeichen gebunden.
Wer am Ende seines Urlaubs keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sich bereits vorab mit den örtlichen Begebenheiten im Urlaubsland vertraut machen. Im Falle einer Zahlungsaufforderung sollten sich Betroffene sicherheitshalber juristisch beraten lassen: ADAC-Mitglieder können unter der Tel: 089 7676 2423 kostenfrei eine juristische Erstberatung in Anspruch nehmen.
Mietwagen im Urlaub – das sollten Reisende beachten
Aufgrund der bestehenden Reisebeschränkungen ist das Urlaubsjahr 2020 anders als in den Vorjahren. Viele Reisende steigen diesen Sommer auf das Auto um, doch nicht jeder besitzt ein eigenes Fahrzeug. Auch wer mit der Bahn, dem Bus oder dem Flieger anreist, greift oft auf einen Mietwagen zurück, um am Urlaubsort mobil zu sein. Doch um böse Überraschungen zu vermeiden, gilt es einiges zu beachten.
Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, was bei einer Autoausleihe zu beachten ist, wie unnötige Kosten vermieden werden und welcher Versicherungsschutz gilt.
1. Buchung
Bei einer längerfristigen Planung der Reise besteht die Möglichkeit, Preise, Angebote und Kundenbewertungen des Mietwagen-Unternehmens zu vergleichen. Auch Buchungs- und Vergleichsportale im Internet können hilfreich sein, um von möglichen Vergünstigungen zu profitieren. Im Falle der knappen Verfügbarkeit, kann man sich so rechtzeitig ein Auto sichern und die Urlaubskasse schonen. Es ist ratsam, den Mietwagen rechtzeitig vor Reiseantritt beziehungsweise dem beabsichtigten Anmietdatum zu buchen. Wer bei einem Mietwagen-Broker bucht, bekommt nicht selten für wenig Aufpreis eine zusätzliche Haftpflichtversicherung oder eine Vollkasko-Versicherung dazu. Vor allem die Buchung bei einem deutschen Mietwagenvermittler bietet einige Vorteile, denn die Vertragsbedingungen werden nach deutschem Recht gesichert. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zum Beispiel infolge eines Unfalls, nehmen sich deutsche Gerichte dem Fall an.
ACE-Hinweis: Unbedingt auf das Kleingedruckte achten, denn dort verbergen sich oft zusätzliche Kosten. Der Mietwagen sollte bis zu einem Tag vorab noch stornierbar sein, nach Möglichkeit kostenlos, sowie für längere Fahrten oder Mietzeiträume keine Kilometerbegrenzung beinhalten.
2. Versicherung und Kosten
Die wichtigste Versicherung für jedes Auto ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei der Buchung sollte man auf die Höhe der Schadenssumme achten: Diese muss mindestens eine Million Euro betragen. Wenn es um den Versicherungsschutz geht, rät der ACE zu einer Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Hierbei werden die Kosten gedeckelt, falls es zu einem kleineren oder größeren Unfall kommt. Der ACE empfiehlt darauf zu achten, dass auch Reifen, Felgen, das Dach, der Unterboden und Glas mitversichert sind. Schäden treten dort besonders häufig auf und können kostspielig sein.
Die Bezahlung des Mietwagens erfolgt fast immer mit der Kreditkarte! Diese Zahlungsweise ist bisher die einzige, bei der Vermietunternehmen die hinterlegte Kaution sicher blockieren kann, zum Beispiel wenn das Auto beschädigt zurückgegeben wird. Im Falle der korrekten Rückgabe des Mietwagens ermöglicht der Autovermieter wieder den Zugriff auf den blockierten Betrag, es erfolgt keine Abbuchung des geblockten Kautionsbetrages.
3. Übernahme und Rückgabe
Die Übernahme und Rückgabe des Mietwagens sollte mit einem Mitarbeitenden der Autovermietung durchgeführt werden. Bei der Übernahme muss der Zustand des Leihwagens grundsätzlich einwandfrei sein. Bei offenkundigen Mängeln ist das Fahrzeug direkt zurückzuweisen. Es gilt in jedem Fall: keine Kompromisse bei der Verkehrssicherheit! Der ACE rät deshalb, auch Scheiben und Reifen auf etwaige Beschädigungen zu prüfen. Bereits vorhandene Schäden sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Zusätzlich ist es ratsam, die Schäden mit dem Smartphone zu fotografieren. Falls bei der Rückgabe des Mietwagens kein Mitarbeiter anwesend und nur der Schlüssel abzugeben ist, sollten auch hier wieder Fotos gemacht werden, um den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren. Die Abgabe sollte pünktlich und wie mit der Mietwagenfirma vereinbart erfolgen, um hohe Nachzahlungen ebenso wie Ärger im Versicherungsfall vorzubeugen. Denn der gebuchte Versicherungsschutz ist nach Ablauf der Mietzeit nicht mehr gegeben.
Zusätzliche Sicherheitstipps des ACE: Wird beabsichtigt, einen Mietwagen zu nutzen, sollten für alle Mitfahrenden Warnwesten mitgenommen werden. Nicht in jedem Mietfahrzeug ist für jeden Sitzplatz automatisch eine Warnweste mit an Bord. Wer mit Kindern reist, benötigt gegebenenfalls einen Kindersitz.