Mobiles Denkmal Mercedes-Benz Typ 301

Bürgermeister Staack und Ingo Schmidtendorf

Bürgermeister Staack und Ingo Schmidtendorf

Wenn von Denkmalschutz die Rede ist, denken die meisten zu Recht an eindrucksvolle historische Bauten und vielleicht noch an historische Schiffe. Nur wenige haben erkannt, dass auch Fahrzeuge zum Kulturgut und damit Denkmal sein können. Die Gemeinde Osdorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) hat vor kurzem für ein Kraftfahrzeug den Antrag auf Anerkennung als Geschichts- und Technikdenkmal gestellt. Bei dem besagten Kraftfahrzeug handelt es sich um ein leichtes Löschgruppenfahrzeug von Daimler Benz aus dem Jahre 1943, das noch im Jahr der Herstellung auf die Gemeinde Osdorf zugelassen wurde. Seither hat es der Freiwilligen Feuerwehr Osdorf viele Jahrzehnte als Einsatzfahrzeug gedient, bevor es vor Jahren nur noch zu Vorführzwecken der Feuerwehr aus der Fahrzeughalle geholt wurde.
Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 teilte das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein der Gemeinde Osdorf mit: „Das leichte Löschgruppenfahrzeug der Gemeinde Osdorf, Baujahr 1943, Fahrgestell Daimler Benz 301 026/0299 ist gemäß §§ 5 und 6 Denkmalschutzgesetz unter Band K Blatt 212 in das Denkmalbuch für die Kulturdenkmale aus geschichtlicher Zeit eingetragen worden und steht damit unter Denkmalschutz.“ Für die positive Entscheidung waren neben dem Alter und dem nahezu originalen technischen Erhaltungszustand vor allem der geschichtliche Aspekt verantwortlich.
Die Denkmalschutzurkunde wurde dem Bürgermeister der Gemeinde Ernst-Heinrich Staack durch den Landeskonservator Dr. Michael Paarmann in einer Feierstunde am Feuerwehrgerätehaus in Osdorf überreicht. Auch der Förderverein Feuerwehrtechnisches Denkmal Osdorf i.G. hat seine Arbeit aufgenommen und erste Inhalte auf seine Website gestellt.
Doch auch Denkmale (oder heisst es Denkmäler nach neuer Rechtschreibreform?) sind aber nicht von gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen und auch für mobiles historisches Kulturgut gelten die Regeln der Untersuchungspflicht. Und auch ein Fahrzeug, dass mehr steht als fährt muss bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t alle 12 Monate vorgeführt werden. Der Sachverständige der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) vor Ort hat aber keine Bedenken, dass der Oldie dies auch im April 2010 diese Hürde problemlos meistern wird.