Hierzu hat sich der ADAC entsprechend beim BMDV für eine Änderung der Verfahrensweise eingesetzt und zwischenzeitlich kann hierzu Entwarnung gegeben werden. Eine entsprechende Anweisung ist nach unseren vorliegenden Informationen bereits an die Zulassungsstellen versandt worden.
Künftig keine Vernichtung von ausländischen Zulassungsdokumenten bei historischen Fahrzeugen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) anpassen. Dafür hatte im Vorfeld unter anderem der ADAC geworben vor dem Hintergrund, dass Zulassungsbehörden aktuell verpflichtet sind, ausländische Zulassungsbescheinigungen im Zuge der Zulassung von Importfahrzeugen einzuziehen und nach Ablauf von sechs Monaten unverzüglich zu vernichten. Dies kann im Fall historischer Fahrzeuge nachteilige Folgen haben, führt sie doch zu einem unwiederbringlichen Verlust auch im Fall von historisch wertvollen Dokumenten, die einen wichtigen Teil der Fahrzeuggeschichte darstellen. Gemeinsam mit den Bundesländern hat das BMDV entschieden, bei betroffenen Oldtimern von dieser Praxis abzusehen und die Vorschrift im Rahmen der nächsten FZV-Novelle „bedarfsgerecht“ anzupassen. Ob der ursprüngliche Zeitplan für eine entsprechende Anpassung (I. Quartal 2025) gehalten werden kann, ist allerdings fraglich, denn die Entscheidung wurde kurz vor Bekanntgabe des Bruchs der Ampelkoalition gefasst.
Sollten Ihnen aktuell Fälle bekannt geworden sein, wonach die Zulassungsstelle auf die Vernichtung von ausländischen Papieren besteht, so bitten wir Sie uns dies mit näheren Einzelheiten zum konkreten Fall mitzuteilen.