Häufig sind in diesen Tagen – vorzugsweise auf der Autobahn – auch bei klarer Sicht Fahrzeuge mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte unterwegs. Das ist lästig für andere Verkehrsteilnehmer und kann zur Blendung führen. Ist die Nebelschlussleuchte zu hoch eingestellt, kann es den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ebenfalls blenden. Generell darf die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 Metern und nur bei Nebel und nicht bei Regen oder Schnee eingeschaltet werden. Beträgt die Sichtweite 100 Meter oder mehr, genügen die Rücklichter, um vom nachfolgenden Verkehr rechtzeitig erkannt zu werden, raten die Experten Von TÜV Süd. Wer eine Nebelbank verlässt, muss die Schlussleuchte immer wieder ein- und ausschalten. Ist die Schlussleuchte an, wird dies durch eine kleine gelbe Leuchte in der Armaturentafel angezeigt. Gerade in der kalten Jahreszeit sollte der Fahrer beim losfahren prüfen, ob die Schlussleuchte nicht noch (beispielsweise vom Vorabend) eingeschaltet ist. In vielen Fahrzeugmodellen ist die Schlussleuchte allerdings so mit dem Lichtschalter kombiniert, dass sie automatisch ausgeschaltet wird. Wer diese Ratschläge beherzigt, fährt nicht nur sicherer, sondern behindert nicht zusätzlich andere Autofahrer.
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