Wie sinnvoll sind die geplanten Neuerungen?
Zur europaweiten Vereinheitlichung der Führerscheinvorgaben hat die Europäische Kommission kürzlich einen Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Der Vorschlag sieht unter anderem Änderungen beim Fahrschulunterricht, den Fahrzeugklassen und der Feststellung der Fahrtauglichkeit von Senioren und Seniorinnen vor. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bewertet einige der geplanten Vorhaben.
Digital zum Führerschein
Wenn es nach der Europäischen Kommission geht, soll künftig schon der Weg zum Führerschein digitaler werden. So sieht der Entwurf auch den Einsatz von Fahrsimulatoren vor. Auf diese Weise könnten Fahrschülerinnen und -schüler während der Ausbildung und in der Prüfung brenzlige Situationen unter lebensnahen Bedingungen üben, ohne dass Dritte gefährdet werden.
Auch eine digitale Variante des Führerscheins soll europaweit eingeführt werden, um Kontrollen seitens der Polizei, aber auch von Autovermietungen oder anderen Anbietern zu vereinfachen. Die Plastikkarte im Scheckkarten-Format wird dann nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Die haptische Fahrerlaubnis wird dann nur noch auf Antrag ausgestellt und statt mit einem Chip mit einem QR-Code versehen.
Der ACE begrüßt die Ausweitung digitaler Angebote bei der Fahrausbildung, da Fahrschülerinnen und -schüler so noch besser auf die realen Situationen im Straßenverkehr vorbereitet werden. Ein digitaler, EU-weit gültiger Führerschein vereinfacht für Verbraucherinnen und Verbraucher die Nutzung neuer Mobilitätsformen wie Carsharing und ist daher begrüßenswert.
Mehr Gewicht für Klasse B
Laut den Plänen der Europäischen Kommission könnte die Gewichtsklasse des Führerscheins Klasse B europaweit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Allerdings erst nach Ende der Probezeit und nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Besonders interessant wäre diese Regelungen für alle Wohnmobilisten, da Freizeitmobile schon jetzt häufig über dem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen liegen. Nach den Plänen der EU würden von der Anpassung der Gewichtsklasse nur Wohnmobile mit alternativem Antrieb profitieren.
Der ACE spricht sich für eine Erhöhung des Maximalgewichts auf 4,25 Tonnen aus, da der Umstieg auf Elektromobilität zwangsläufig zu mehr Gewicht bei den Fahrzeugen führen wird. Die Fahrzeuge und ihre sicherheitsrelevanten Bauteile sind in der Regel ohnehin für mehr Gewicht ausgelegt und der Unterschied zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen würde sich im Fahrgefühl nicht wesentlich bemerkbar machen.
Regelmäßige Fitness-Checks im Alter
Geht es nach der Europäischen Kommission soll in Zukunft die Fahrtauglichkeit von Autofahrenden über 70 Jahre alle fünf Jahre überprüft werden.
Der ACE lehnt die verallgemeinernde Unterstellung, Senioren seien ein Risiko für die Verkehrssicherheit, ab. Jeder Autofahrende sollte sich und sein Können selbst immer wieder kritisch hinterfragen. Besser sollte Seniorinnen und Senioren flächendeckend die Möglichkeit für freiwillige Selbsteinstufungstests gegeben werden, statt sie unter Generalverdacht zu stellen.
Bis zur Umsetzung in Deutschland noch ein weiter Weg
Bei vielen weiteren Punkten wird das europäische Recht an deutsches Recht angepasst. So sieht der EU-Vorschlag beispielsweise die europaweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren vor. In Deutschland ist das bereits seit zehn Jahren gängige Praxis. Auch die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger soll in der gesamten EU eingeführt werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die 4. EU-Führerscheinrichtlinie muss zunächst noch vom EU-Rat und dem EU-Parlament diskutiert und beschlossen werden, bevor sie tatsächlich in Kraft tritt. Im Laufe dieses Prozesses wird es sehr wahrscheinlich noch zu Änderungen kommen. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten weitere zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Dabei stellt die EU-Richtlinie nur den äußeren Rahmen dar, die Länder können einzelne Regelungen auch enger fassen. Bis es zu Änderungen im deutschen Straßenverkehr kommt, ist es also noch ein weiter Weg.