Neue Frist für endgültige Stilllegung

Es sickert nur so langsam durch, in einigen Gremien wird schon darüber gesprochen, doch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erwähnt auf der eigenen Homepage noch nichts genaues. Die Frist für eine endgültige Stilllegung eines Fahrzeuges wurde vor einiger Zeit von einem Jahr (mit der Möglichkeit um ein halbes Jahr zu verlängern) grundsätzlich auf 18 Monate heraufgesetzt. Nun soll ab Anfang 2006 die Verjährungsfrist auf sieben Jahre erhöht werden, und auch das letzte Kennzeichen erst nach sieben Jahren wieder freigegeben werden. Wenn einer unserer Leser genauere Informationen zum Thema (und entsprechende Internetverweise) hat, möge er uns diese schnellstens zumailen.