„Der 1. November war, obgleich in einigen Bundesländern Feiertag, für den Fachhandel mit neuen Automobilen ein wichtiger Tag. Zu diesem Termin trat nämlich die so genannte Energie-Verbrauchs-Kennzeichnungsverordnung, neudeutsch CO2-Labeling genannt, in Kraft. Auf die Konsequenzen für den Fachhandel hat jetzt der Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hingewiesen. Am Fahrzeug, in Werbeinseraten, im Internet, auf Handzetteln und vielem mehr müssen die Verbrauchswerte und CO2-Emissionen angegeben werden. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „“Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen““ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unentgeltlich erhältlich ist.“
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