Neue Regel für Reifen-Geräusche tritt in Kraft

Simulation eines rollenden Reifens auf einem Trommelprüfstand, Darstellung der Strukturamplitude (IBNM, Leibniz Universität Hannover)

Ab 1. Oktober 2009 wird das große „S“ für alle Reifengrößen bis 185 Pflicht. Darauf hat jetzt ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes verwiesen.
Verkauf und Montage der betroffenen Reifen ohne „S“ seien über dieses Datum hinaus nur noch erlaubt, wenn ein Zertifikat einer Typgenehmigungsbehörde bestätige, dass der Reifentyp trotzdem die Geräuschanforderungen erfülle. Wer noch Reifen ohne „S“ auf Lager habe, die er vor dem 1. Oktober 2009 nicht verkaufen könne, sollte diese Zertifikate bei den Reifenlieferanten anfordern. In einem Stufenplan, jeweils zum 1. Oktober der kommenden beiden Jahre, würden die größeren Pneus erfasst. Hintergrund sei eine europäische Regelung hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen.
Nur durch die tüchtige Intervention des DEUVET trifft diese neue Regelung nicht für Klassiker zu. Diese dürfen auch weiterhin mit Pneus fahren, die nach alten Richtlinien hergestellt wurden.