Was Verkehrsteilnehmer zum Jahreswechsel wissen müssen
Berlin (ACE) – Mobilität befindet sich im stetigen Wandel – parallel dazu müssen Vorschriften im Straßenverkehr regelmäßig angepasst werden. In diesem Jahr ist das Thema Mobilität auf der politischen Agenda ganz nach oben gerutscht. Der Jahreswechsel bringt entsprechend viele neue Vorschriften für einen zukunftsfähigen, sicheren Straßenverkehr. Welche Regeln und Gesetze die Verkehrsteilnehmer für 2019 kennen sollten, hat der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, zusammengefasst.
Die drei wichtigsten Neuerungen 2019
Für Millionen von Autofahrern beginnt das Jahr direkt mit Änderungen bei der Kfz-Versicherung, aufgrund neuer Typklassen: Während 5,7 Millionen Autofahrer durch die neu ermittelte Schadensbilanz im Jahr 2019 mehr für ihre Kfz-Versicherung bezahlen, profitieren 5,4 Millionen von besseren Typklassen und einer Geldersparnis. Elektroautos, die sich komplett lautlos durch die Straßen bewegen, gehören ab dem Sommer 2019 der Vergangenheit an. Im Sinne der Verkehrssicherheit werden neue E- und Hybridautotypen ab 1. Juli mit Akustiksignalen ausgestattet, um Fußgänger und Radfahrer, insbesondere Sehbehinderte, zu warnen. Im Spätsommer 2019 werden die Abgasmessungen von Pkw im realen Straßenbetrieb (Real Driving Emissions, RDE) verschärft und die Verbrauchswerte damit aussagekräftiger. Was seit September 2017 für alle neuen Fahrzeugtypen gilt, ist ab 1. September 2019 für alle Neufahrzeuge verbindlich vorgeschrieben: Das Prüfverfahren auf der Straße soll die Diskrepanz zwischen Emissionsmessungen im praktischen Fahrbetrieb und im Labor verringern.
Alle Änderungen für Auto- und Radfahrende sowie Nutzer des öffentlichen Verkehrs – von Diesel-Fahrverboten über steuerfreie Dienstfahrräder bis Reisevorschriften im europäischen Ausland – in derÜbersicht unter www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/autojahr/.
Die verkehrspolitischen Aufgaben 2019
Mobilität ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Aktuell ergeben sich daraus dringliche politische Aufgaben. Der ACE sieht drei wesentliche Handlungsfelder:
Die Reduktion der Schadstoffemissionen im Straßenverkehr bleibt elementares Thema. Die einzige sofort wirksame Maßnahme zugunsten des Gesundheitsschutzes und der Sicherung individueller Mobilität bleibt aus Sicht des ACE die flächendeckende Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge. Die Aufgabe der Bundesregierung muss es sein, die Autohersteller nach dem Verursacherprinzip für eine zügige, kostenneutrale Lösung im Sinne der Verbraucher zu verpflichten. Für das Ziel eines emissionsfreien Verkehrs fordert der ACE darüber hinaus die Schaffung geeigneter fiskalischer und infrastruktureller Rahmenbedingungen für die Marktdurchdringung der Elektromobilität. Dazu gehören ein flächendeckendes Netz mit Schnellladepunkten, ein einheitliches Bezahlsystem sowie ein hinsichtlich Kaufpreis und Reichweite attraktives Fahrzeugangebot. Die Verkehrssicherheit muss zudem deutlicher die Leitlinie aller verkehrspolitischen Maßnahmen sein. Vision Zero ist das Ziel: im Rahmen der Fahrzeugtechnik, der Infrastruktur und des Straßenbaus, im Rahmen der Gesetzgebung und der Verkehrsüberwachung sowie im Bereich der Mobilitätsbildung für alle Altersgruppen.