„Das deutsche Verkehrsrecht dürfte im nächsten Jahr Autofahrer, Ordnungshüter und Justiz mit ein paar Überraschungen in Atem halten. Demnach sollen exakt 30 Jahre nach Einführung der generellen >>Anschnallpflicht<< von 2006 an bestimmte Ausnahmen entweder neu eingeführt oder wieder aufgehoben werden. Davon betroffen ist aber nur ein relativ kleiner exklusiver Kreis von mehr als 7000 Schornsteinfegern. Sie werden bei ihrem Haus-zu-Haus-Verkehr nämlich von der Pflicht zum Angurten hinterm Steuer befreit. Für alle Anderen herrscht spätestens vom 9. Mai 2006 an die Strenge der ""EG-Gurtänderungsrichtlinie"". Sie sieht vor, dass in Oldtimern ohne Gurtvorrichtung Kinder unter drei Jahren überhaupt nicht mehr und Kinder über drei Jahren nur noch auf der Rückbank befördert werden dürfen. >>Drängler<< erfahren künftig nicht nur die Missbilligung anderer Verkehrsteilnehmer, ihnen drohen auch härtere Strafen von Gesetzes wegen. Wer beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 140 Kilometer pro Stunde (km/h) den gesetzlich geforderten Mindestabstand unterschreitet und dabei mit weniger als sieben Metern (= weniger als 1/10 des halben Tachowertes) auffährt, muss mit der Höchststrafe rechnen - 250 Euro und drei Monate Fahrverbot nebst vier Punkten. Bestraft wird bereits bei einem Tempo von mehr als 80 km/h, wenn der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes beträgt, das sind in diesem Fall weniger als 20 Meter. Das kostet immerhin bereits 40 Euro Strafe und einen Punkt. Die StVO bestimmt, dass der Abstand in der Regel so groß sein muss, dass hinter dem Vorausfahrenden auch dann gehalten werden kann, wenn dieser plötzlich bremst. Fahren Lkw (über 3,5 Tonnen) und Busse schneller als 50 km/h, beträgt für sie der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von je her und auch künftig 50 Meter. Als Ordnungswidrigkeit künftig höher bestraft wird, wenn die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs nicht den >>Wetterverhältnissen<< angepasst ist. In der novellierten StVO sind die Tatbestände neuerdings extra hervorgehoben. Mit Blick auf winterliche Witterungsverhältnisse ist hier jetzt die Rede von ""geeigneter Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage"". Für Fahrer und Beifahrer so genannter >>Trikes und Quads<< wird in der StVO zwar eine Helmpflicht eingeführt, die allerdings dann nicht gilt, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Vom 1. Januar 2006 an wird die >>Kfz-Steuer für Reisemobile<< auf Grundlage von Hubraum und Schadstoffausstoß neu geregelt. Bei einer puren Übertragung der für Pkw geltenden Vorschriften käme es dabei zu teils extremen Steuererhöhungen für Wohnmobilbesitzer. Deren Fahrzeuge sind bislang relativ günstig nach Gewicht besteuert worden. Um Härten zu vermeiden, sind nun Abschläge auf die Steuer vorgesehen. Die Abschläge betragen bei Reisemobilen zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht 40 Prozent, bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen 50 Prozent. Bis 2011 soll die Vergünstigung in zwei Stufen auf 20 Prozent reduziert werden. Von 2006 an müssen auch >>Motorräder und Mopeds eine Abgasuntersuchung<< durchlaufen, ähnlich wie dies bei Autos schon lange üblich ist. Betroffen davon sind Bikes mit einer Erstzulassung ab 1989. Der Anteil von Kohlenmonoxid im Abgas muss bei Modellen mit Regelkat auf 0,5 Prozent und bei Modellen ohne Kat auf 4,5 Prozent begrenzt sein. Neufahrzeuge müssen von 2007 an die Norm Euro 3 erfüllen. Bei der >>Hauptuntersuchung<< (HU) werden von den amtlichen Prüforganisationen künftig auch die elektronischen Systeme wie ESP oder Airbags von Autos in Augenschein genommen. Eine differenzierte Funktionsprüfung, wie sie beispielsweise auf dem Bremsprüfstand üblich ist, wird damit aber nicht verbunden sein, auch keine Probefahrten, die einem Praxistests der fraglichen Systeme dienen könnte. (QUELLE: ACE)"