„Bundesregierung beschließt absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger. Im Kern gehe es jetzt nicht mehr um die verbotene Überschreitung einer bestimmten Promillegrenze, sondern um ein absolutes Verbot, alkoholische Getränke beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu sich zu nehmen. Führerscheinnovizen dürfen unter der Wirkung solcher Getränke die Fahrt laut Gesetz auch nicht antreten. Diese Vorschrift gilt unabhängig vom Alter der Fahranfänger und für die gesamte Dauer der zweijährigen Probezeit nach Erweb des Führerscheins. Kommt nicht gleichzeitig noch ein Verstoß gegen die allgemeine 0, 5 – Promille-Grenze hinzu, wird bei Missachtung des Alkoholkonsumverbots grundsätzlich ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro verhängt sowie zwei Punkten in Flensburg eingetragen. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will man offenbar verzichten. Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promille-Grenze genannt wird, geht die Begründung davon aus, dass „“nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand““ Alkohol wirksam wird ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft. ACE-Sprecher Hillgärtner sagte: „“Auch wenn das Gesetz jetzt bei manchem Kritik auslöst, weil der Geltungsbereich der Vorschrift auf eine bestimmte Gruppe begrenzt und auch zeitlich beschränkt ist, wird hier doch das richtige Signal gesetzt und deutlich gemacht, dass für Führerscheinneulinge „“Fahren und Trinken““ prinzipiell unvereinbar ist““. Der ACE geht davon aus, dass die weiteren Beratungen über das Gesetz zügig verlaufen und nach der Befassung im Bundesrat das Alkoholverbot bereits im August in Kraft gesetzt werden kann. Ein Grund für die seit geraumer Zeit diskutierte Gesetzesmaßnahme ist, dass „“Alkohol am Steuer““ nach wie vor zu einer der Hauptunfallursachen gehört. (QUELLE: ACE)“