Oldtimer-Weltverband FIVA – EU-Updates August-September 2024

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit dem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Die englischsprachige Original-Version finden Sie auf der Internetseite der FIVA:

https://fiva.org/en/documents/#tab-36a6c30f4545aa05c7a

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir hier die deutsche Übersetzung zur Verfügung. Weitere EU-Updates hier:

https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates/


Engagement der FIVA

Europäische Kommission – neues Kommissionskollegium auf Vorschlag von Präsidentin von der Leyen

Am 17. September 2024 stellte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die für eine zweite Amtszeit gewählt wurde, die Struktur und die Aufgabenbereiche des vorgeschlagenen neuen Kommissionskollegiums vor. Von Interesse für die FIVA ist der vorgeschlagene Kulturkommissar Glenn Micallef (Malta), der für die Entwicklung eines „strategischeren politischen Ansatzes für die Kultur zuständig sein wird, indem er sie in unsere übergreifenden politischen Ziele einbettet“. Weitere für die HV-Bewegung relevante Kommissare sind Kommissar Wopke Hoekstra (Niederlande), zuständig für Klimapolitik, Umweltkommissarin
Jessika Rosswall (Schweden) und Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas (Griechenland). Jeder dieser Kommissare muss in den nächsten Wochen vom Europäischen Parlament in einer Anhörung bestätigt werden. Die EU-Kommissare bilden die EU-Exekutive („EU-Regierung“), die als Europäische Kommission bekannt ist. Sie funktionieren ähnlich wie das Kabinett einer nationalen Regierung und sind jeweils für einen bestimmten Politikbereich zuständig. Jeder dieser Kommissare muss in den nächsten Wochen (4. November – 12. November) vom Europäischen Parlament in einer Anhörung bestätigt werden. Nach erfolgreichen Bestätigungsanhörungen wird der gewählte Präsident das Kollegium der Kommissare und ihr Programm im Plenum des Europäischen Parlaments vorstellen (vorläufige Termine: Dezember bis Januar).

Die FIVA wird mit den neuen Kommissaren in Kontakt treten, sobald sie vom Parlament bestätigt sind. Wir werden ihnen unsere Roadmap für den Schutz historischer Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Die europäischen ANFs werden gebeten, sich mit ihren jeweiligen nationalen Kommissaren in Verbindung zu setzen, sobald diese vom Parlament bestätigt worden sind.


Allgemeine Entwicklungen

Vorschlag für Altfahrzeuge – EU-Rat bestätigt Gespräche über weitere Ausnahmeregelungen

Der EU-Rat hat am 28. Juni 2024 einen Fortschrittsbericht über den ELV-Vorschlag veröffentlicht, der weitere Ausnahmen für Fahrzeuge von kulturellem Wert vorsieht. Während „Fahrzeuge von historischem Interesse“ bereits vom Regelungsbereich des Vorschlags ausgenommen wurden, sind in Anhang I Teil C zusätzliche Ausnahmen für Fahrzeuge von besonderem kulturellem Interesse und für Fälle vorgesehen, in denen der Fahrzeugeigentümer beschließt, das Fahrzeug wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, obwohl die Reparaturkosten den Marktwert deutlich übersteigen: „Die zuständigen Behörden des Zulassungsmitgliedstaats […] können ein Fahrzeug, das als Altfahrzeug betrachtet wird, […] auf Antrag des Fahrzeugeigentümers von der ELV-Direktive befreien, wenn das betreffende Fahrzeug wieder instand gesetzt werden soll“. Die Verhandlungen im Rat sind jedoch noch nicht abgeschlossen, und die Mitgliedstaaten müssen sich noch auf einen allgemeinen Standpunkt einigen. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in den nächsten Monaten die Gesetzgebungsarbeit zu diesem Thema wieder aufnehmen.


Oberstes Gericht in Madrid erklärt Umweltzonen für nichtig

Am 17. September 2024 hat der Oberste Gerichtshof von Madrid die Bestimmungen der Verordnung des Madrider Stadtrats über Umweltzonen für nichtig erklärt. Unter den von den Klägern vorgebrachten Gründen haben die Richter des Gerichts schließlich die Argumente akzeptiert, die auf bestimmte Mängel in den Umweltverträglichkeitsberichten vor deren Genehmigung anspielten. Insbesondere wird in dem Urteil festgestellt, dass der Umweltverträglichkeitsbericht keine Bewertung alternativer oder weniger restriktiver Maßnahmen enthält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Stadtrat angefochten werden, aber es
unterstreicht die notwendige Ausgewogenheit bei Entscheidungen mit öffentlichen Auswirkungen, wie z. B. im Bereich der Mobilität, bei denen Werte wie Umweltschutz und Bürgerrechte sorgfältig abgewogen werden müssen.