Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.
Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://www.fiva.org/en/services/documents#eu-updates-en1
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.
Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Oktober 2025. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Der Oldtimer-Weltverband FIVA engagiert sich aktiv in Brüssel, Straßburg und Berlin und setzt sich weiter stark für den Schutz historischer Fahrzeuge ein. EU-Initiativen zu Technikprüfung & Altfahrzeug-Verordnung betreffen unsere Szene.
Oldtimer-Weltverband FIVA & FIVA ID Card
Alle Infos zur FIVA, wie z.B. FIVA ID Card, finden Sie auf der Internetseite von ADAC Klassik.
Die FIVA Identity Card ist der internationale Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA. Sie kann für mechanisch angetriebene Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren gebaut wurden und in historisch korrektem Zustand erhalten sind, ausgestellt werden.
Im FIVA Veranstaltungskalender wurden für die Saison 2026 bereits die ersten Veranstaltungen aus Deutschland registriert: Events Calendar | FIVA
- 8. bis 10. Mai 2026: ADAC Hockenheim Historic – Markenclubwelt | FIVA
- 21. bis 24. Mai 2026: Franken Classic | FIVA
- 12. bis 14. Juni 2026: Klassikwelt Bodensee 2026 | FIVA
- 9. bis 11. Juli 2026: 30. ADAC Heidelberg Historic | FIVA
Engagement der FIVA
FIVA Legislation Commission beim Parlamentskreis Automobiles Kulturgut zum Thema Altfahrzeuge (ELV) und andere relevante Themen
Am 7. Oktober nahm die FIVA an der Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (unter Vorsitz von Carsten Müller, MdB) im Deutschen Bundestag teil. Die FIVA stellte den Stand und
die wesentlichen Fortschritte bei den ELV-Gesetzesdiskussionen vor. Weitere relevante Themen waren unter anderem der Vorschlag für eine neue Richtlinie über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen.
Parallel zu den laufenden Bemühungen auf europäischer Ebene sind auch die Lobbyarbeit auf nationaler Ebene von gleicher Bedeutung. Da die ELV-Akte mit den Gesetzgebungsverhandlungen zwischen dem EU-Rat und dem Parlament in die Endphase eintritt, sind die ANFs aufgefordert, sich bei ihren nationalen Regierungen zu engagieren. Das nächste interinstitutionelle Treffen zwischen dem Parlament und dem Rat ist derzeit für den 24. November geplant.
- Siehe Positionspapier der FIVA.
- ADAC Positionen: Stellungnahme vom 28.11.2024 und ADAC Empfehlungen vom 8.1.2025
Neuer EU-Vorschlag zur technischen Überwachung von Kfz kommt im Gesetzgebungsverfahren voran
Nach der Ernennung der führenden Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) für das Paket zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen hat sich die FIVA an die zuständigen Parlamentarier gewandt und dabei betont, wie wichtig es ist, die aktuellen Definitionen und Ausnahmeregelungen beizubehalten, Flexibilität zu gewährleisten und angemessene Vorschriften für Inspektionen und Manipulationsschutz sicherzustellen. Parallel dazu treiben die Mitgliedstaaten ihre Arbeit an diesem Dossier voran, wobei die derzeitige dänische Ratspräsidentschaft das Ziel verfolgt, den Ansatz, der die Position des Rates darstellt, am 4. Dezember abzuschließen. Die Arbeit im Europäischen Parlament wird von MdEP Gieseke (DE; EVP) geleitet, unterstützt von je einem Mitglied jeder Fraktion, bestehend aus den MdEP Goncalves (PT; S&D), Krutílek (CZ; EKR), Blom (NL, PfE), Christensen (DK; Renew), Metz (LU; Grüne), Kountoura (EL; Linke) und Schnurrbusch (DE; ESN).
Die europäischen ANFs sind aufgefordert, sich mit ihren nationalen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Regierungen in Verbindung zu setzen, um das Positionspapier der FIVA zu teilen und die kulturelle und praktische Bedeutung des Schutzes historischer Fahrzeuge in den bevorstehenden Verhandlungen hervorzuheben. Siehe auch ADAC Position
Allgemeine Entwicklungen
Die neue EU-Führerscheinrichtlinie hat die letzte Stufe des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen und steht kurz vor der Unterzeichnung
Am 21. Oktober hat das Europäische Parlament die überarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie endgültig verabschiedet. Damit ist der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan und die gemeinsame Verabschiedung durch die EU-Institutionen (Parlament + Rat, die als Mitgesetzgeber fungieren) abgeschlossen. Die Richtlinie wurde anschließend auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und ihre Umsetzung vorzubereiten. Zur Erinnerung: Die Überarbeitung umfasst unter anderem eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren für Pkw und Motorräder, die Verpflichtung zur Einführung eines digitalen Führerscheins, wobei die Möglichkeit, eine physische Version zu beantragen, beibehalten wird, sowie harmonisierte Maßnahmen und Rechtsbehelfe bei Führerscheinentzug, wie z. B. EU-weite Bewährungsfristen einschließlich strengerer Alkohol- und Drogenvorschriften, Anpassungen des Führerscheins der Klasse B und eine harmonisierte Durchsetzung von Führerscheinentzügen und -entziehungen.