Oldtimerrechtstag – aktuell

von M. Eckert - Rechtsanwalt Spezialist für Oldtimerrecht - Eckert & Kollegen

Am 10. April 2024 hat der Bundesgerichtshof eine seiner seltenen Entscheidungen gefällt, die sich direkt mit Oldtimern befassen. Es ging um die Frage, ob ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss bei einem zwischen Privatpersonen geschlossenen Kaufvertrag auch Bereiche erfasst, bei denen sich die Parteien auf eine bestimmte konkrete Beschaffenheit geeinigt haben bzw. wo eine bestimmte Beschaffenheit im Vorfeld, z.B. in einer Anzeige zugesagt wurde.

Der BGH hat hier letztlich für private Verkäufer die gleichen Regeln aufgestellt, die bisher grundsätzlich schon für Händler galten: Ein allgemeiner Haftungsausschluss gilt nicht für konkret vereinbarte Beschaffenheiten.

Wir werden auch diese ganz aktuelle Entscheidung für Sie im Rahmen unseres Vortrages „Aktuelles Oldtimerrecht“ analysieren und besprechen: Welche Besonderheiten hatte der Sachverhalt? Was wurde konkret zugesagt? Welche grundsätzlichen auch für andere Fällen relevanten Feststellungen trifft der Bundesgerichtshof?

Ein pdf zur Veranstaltung finden Sie HIER.


8. Deutscher Oldtimerrechtstag 2024 – 6. bis 7. Juni 2024 in Bielefeld

Vortragsprogramm

Donnerstag, 6. Juni 2024
13:45 Uhr bis 15:15 Uhr Aktuelles Oldtimerrecht – Michael Eckert, Rechtsanwalt, Heidelberg – Markus Zell, Rechtsanwalt, Heidelberg
15:45 Uhr bis 17:45 Uhr KI im Verkehrs- und Versicherungsrecht – Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg – Nick Kahlhofen, Geschäftsführender Gesellschafter Auto-SMS GmbH, Hamburg – Nemo Mielchen, Gesellschafter Auto-SMS GmbH, Hamburg – Oliver Meixner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg
Freitag, 7. Juni 2024
9:00 Uhr bis 10:30 Uhr Das neue Kaufrecht: erste Erfahrungen vor allem im Bereich Gewährleistung und
Vertragsgestaltung für Oldtimerfahrzeuge Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld
11:00 Uhr bis 12:30 Uhr Der ganzheitliche Ansatz bei der Prüfung von Oldtimern – Oldtimersachverständige
an der Seite der Kunden Christian Kramer, Oldtimersachverständiger, Kramer GmbH, Rösrath
15:00 Uhr bis 16:30 Uhr Expertentalk im Oldtimermuseum Melle – “Original oder Fälschung” Michael Eckert, Rechtsanwalt, Heidelberg – Heiner Rössler, Automuseum Melle (angefragt)

Rahmenprogramm

Mittwoch, 5. Juni 2024
ab 19:00 Uhr Teilnahme am Get-together im Rahmen des Deutschen Anwaltstages in der “Hechelei” im Ravensberger Park (begrenztes Kontingent – kostenpflichtig)
Donnerstag, 6. Juni 2024
ab 9:30 Uhr Führung durch das Lenkwerk Bielefeld
ab 19:00 Uhr Teilnahme am Begrüßungsabend im Rahmen des Deutschen Anwaltstages im “Lokschuppen Bielefeld” (begrenztes Kontingent – kostenpflichtig)
Freitag, 7. Juni 2024
ab 14:00 Uhr Fahrt mit Old- und Youngtimern nach Melle, Besichtigung des Oldtimermuseums Melle
sowie der angeschlossenen Oldtimerwerkstatt (inkl. Vortrag 1,5 Std.)
ab 19:00 Uhr Festessen im Rahmen des 8. Deutschen Oldtimerrechtstages im Hotel Brenne

Termin und Tagungsort

Donnerstag, 6. Juni 2024, 9:30 Uhr bis Freitag, 7. Juni 2024, 22:00 Uhr – (insgesamt 8 Vortragsstunden gem. § 15 FAO)
Stadthalle Bielefeld • Willy-Brandt-Platz 1, 33602 Bielefeld – (Tagungsraum: Kaminzimmer im angeschlossenen Hotel Steigenberger – Bielefelder Hof)

Übernachtungsmöglichkeit

Brenner Hotel • Otto-Brenner-Straße 135, 33607 Bielefeld – Fon 0521 29990

Gebühr

555 € bei Anreise ohne Oldtimer • zzgl. gesetzl. USt.
In der Seminargebühr enthalten ist die Dauerkarte für die
Fachveranstaltungen beim Deutschen Anwaltstag 2024.

Zusatzleistungen

-60,00 € bei Anreise mit Oldtimer
165,00 € für eine Begleitperson
37,82 € Teilnahme am Get-together am 5. Juni 2024 (DAT-Programm)
71,43 € Teilnahme am Begrüßungsabend am 6. Juni 2024 (DAT-Programm)
Es wird die Möglichkeit geben, Oldtimer vor der Stadthalle Bielefeld abzustellen.

Veranstaltungsnummer

22355-24

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Schrinner (Deutsche Anwaltakademie) – Fon 030 726153-134 • schrinner@anwaltakademie.de

Pflichtfortbildung nach § 15 FAO

Die Teilnehmenden der Veranstaltung erhalten eine Bescheinigung über 8 Vortragsstunden, die als Nachweis i. S. v. § 15 FAO vorgelegt werden kann.

Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die ggf. in den DAA bzw. DAV-Medien veröffentlicht werden.

DeutscheAnwaltAkademie • Littenstraße 11, 10179 Berlin • Fon 030 726153-0 – daa@anwaltakademie.de

Ausführliche Informationen unter www.anwaltakademie.de

Jetzt informieren und buchen!