Einzelabnahmen (Vollgutachten) für Kraftfahrzeuge dürfen künftig von jeder Prüf- und Sachverständigenorganisation vorgenommen werden. Dies hat der Bundesrat mit einer Änderung des entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschlossen. Die Abnahme für eine Einzelbetriebserlaubnis war bislang nur dem TÜV (alte Bundesländer) und der Dekra (neue Bundesländer) vorbehalten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) begrüßte den Wegfall des Monopols und sprach vom Ende einer Wettbewerbsverzerrung.
Einzelgutachten sind bei einer Wiederzulassung nötig, wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind. Auch gebrauchte Importautos aus Nicht-EU-Ländern, beispielsweise den USA, müssen per Einzelabnahme zugelassen werden. Unter den Paragraphen 21 der StVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden kann.