PS bleibt zulässig

Quelle: www.langer-bernd.de

Bereits seit Jahrzehnten werden Motorleistungen in kW (kiloWatt) als Maßeinheit angegeben. Trotzdem geht mit der Geschichte des Automobils die Angabe der PS (PferdeStärken) einher, da ja der pferdelose Wagen mit den traditionellen Kutschen gemessen werden musste. Das hat sich über fast ein Jahrhundert in den Köpfen der Menschen manifestiert und viele können mit der kW-Angabe auch heute noch nichts anfangen. Daher dürfen Händler und Hersteller die Leistungsangabe für das Motoraggregat weiterhin in „kW“ und „PS“ angeben, soweit die Angabe der gesetzlichen Einheit „kW“ hervorgehoben ist. Durch die dritte Verordnung zu Änderung der Einheitenverordnung sei die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2009 aufgehoben worden, meldet die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW).
Entsprechend heißt es § 3 der Anfang Oktober veröffentlichten dritten Verordnung: „Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.“