Punkte als Radfahrer

Auch das Fahrrad sollte nach Alkoholgenuss stehen gelassen werden. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße von 250 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sind Sie bei 1,7 Promille absolut fahrunsicher, können auch sie den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt. Vorsichtig sollte man beim Feiern laut ADAC mit so genannten Promillekillern sein. Wer glaubt, sich durch Schweinshaxe oder Hendl eine Grundlage für seinen Biergenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen. Am Morgen danach ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Wer einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, wird bereits ab 0,3 Promille Restalkohol mit mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt.