Wer unmittelbar hinter einem Ortseingangsschild zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, sollte nicht per se mit der Nachsichtigkeit der Verkehrsbehörde rechnen. Denn solche Messungen sind entgegen landläufiger Meinungen durchaus verwertbar. Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht beim ACE Auto Club Europa sagt: „Es gibt von Gesetzes wegen keinen „Toleranzbereich“ beim Tempo, den man im Bereich von Orteinfahrten gewissermaßen einkalkulieren darf.“ Verwaltungsrichtlinien, wonach beim Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten ein bestimmter Abstand, beispielsweise 150 Meter, vom Ortseingangsschild oder einem Verbotsschild einzuhalten ist, sind laut ACE alleine nicht maßgebend. Lempp: „Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmungen, sondern um rein innerdienstliche Vorschriften für die Polizeiarbeit“. Sie wirkten sich auf das Bußgeldverfahren unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern in entsprechenden Kontrollsituationen nur eingeschränkt aus. Insofern sehen laut ACE die meisten Gerichte auch keine Veranlassung für einen „Bonus“ beim Bußgeld, falls tatsächlich einmal zu nah am Ortsschild gemessen wurde. Lempp: „Steht aber ein Fahrverbot im Raum, hat der Temposünder gute Chancen, mit einer bloßen Geldsanktion davonzukommen“. Voraussetzung dafür sei ein verkehrsrechtlich versierter Verteidiger, der es verstehe, Messprotokolle und Dienstvorschriften aufmerksam zu studieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
QUELLE: ACE Online