Reifenfreigabe

Eine wichtige Information bringt jüngst der Reifenhersteller Goodyear auf seiner Website. Es geht dabei um Grundsätzliches zur Reifenfreigabe: Die Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitserklärung wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt. Sie bestätigt, dass ein Reifen mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit, der zulässigen Achslast und den Sturzwerten ohne Bedenken mit den zulässigen Felgengrößen und dem errechneten Volllastluftdruck auf diesem Fahrzeug eingesetzt werden können. Einfacher: Der Reifen trägt das Fahrzeuggewicht, kann auf die Felgen montiert werden und ist geeignet für die Höchstgeschwindigkeit. Das wird vom Reifenhersteller bescheinigt. Benötigt wird eine solche Freigabe, wenn: Reifengrößen verbaut werden sollen, die vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen sind, sie stehen also weder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch in der EG-Übereinstimmungserklärung (CoC Certification of Conformity) Sonderräder (Alufelgen) mit Teilegutachten die Serienräder ersetzen sollen. Die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit durch Tuningmaßnahmen erhöht wird. Alle diese Maßnahmen erfordern eine Begutachtung durch eine prüfende Instanz (TÜV, Dekra, amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung usw.) Werden Reifen in gleicher Größe mit einer anderen Betriebskennzeichnung (Speed und Load Index) verwendet, wird von den prüfenden Instanzen oder auch Händlern und Endverbrauchern eine Freigabe angefordert, obwohl das nicht zwingend notwendig wäre… Anfordern kann eine solche Freigabe jedermann, und zwar beim TireInfoCenter.