Saisonkennzeichen

„Für die meisten der rund 1,6 Millionen Saisonkennzeichen endet am 31. Oktober die Saison. Motorräder, Wohnwagen und -mobile sowie Cabriolets werden in die „“Winterruhe““ gefahren. Während der Stilllegungsphase, sagte jetzt ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, sei eine Nutzung des Fahrzeuges nicht möglich. Auch das Parken auf öffentlichen Plätzen, Straßen oder Parkhäusern sei untersagt. Wer sein mit einem Saisonkennzeichnen ausgestattetes Fahrzeug in der „“Ruhephase““ nutzen möchte, könne dies beispielsweise mit einem fünf Tage gültigen Kurzkennzeichen tun. Im anderen Falle drohten Punkte und Bußgeld. Der Sprecher sagte ferner, viele Meisterbetriebe der Kfz-Innungen böten einen Zulassungsservice, der Saison- oder Kurzkennzeichen vielfach einschließe. Für die Ausstellung eines Kurzkennzeichens benötige man Personalausweis und Versicherungsbestätigung.“