„Falls es im Tarifkonflikt des Öffentlichen Dienstes zum Streik der Schneeräumdienste kommen sollte, müssen Autofahrer und Fußgänger mit anhaltender Straßenglätte rechnen. Wie der ACE Auto Club Europa jüngst hervorhob, sind Städte und Gemeinden jedoch weiterhin für die so genannte Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Das bedeute, dass sie entweder für die Räumung der Straßen und Gehwege von Eis und Schnee sorgen oder rechtzeitig Warntafeln aufstellen müssen. Versäumen es die zuständigen Behörden, derartige Vorkehrungen zu treffen, können sie für Schäden infolge von Schnee- und Eisglätte haftbar gemacht werden, erklärte der Leiter Verkehrsrecht beim ACE, Volker Lempp. Der Experte fügte in Anspielung auf den aktuellen Tarifkonflikt hinzu: „“Vielleicht sollten ja mal die Stadtkämmerer den Rotstift fallen lassen, die Schneeschippe selbst in die Hand nehmen und 40 Stunden in der Woche damit verbringen, Salz zu streuen.“““
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