Schlaglöcher: Wer haftet für Schäden am Fahrzeug?

aus dem Newsletter des TÜV Nord

Es ist noch dunkel. Die Straße wirkt frei. Dann passiert es: Ein Schlag, das Lenkrad verreißt. Ein ungutes Gefühl bleibt. Nach Frostperioden brechen Straßenbeläge auf – Risse & tiefe Schlaglöcher können Reifen, Felgen oder Fahrwerk erheblich beschädigen.

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Wer haftet?

Ob Kommune oder Fahrer/innen zahlen, hängt vom Einzelfall ab. Der folgende TÜV-Nord-Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.

Schäden durch Schlaglöcher erkennen und richtig reagieren

Risse im Asphalt, aufgebrochene Fahrbahnen und tiefe Schlaglöcher sind typische Folgen von Frostperioden. Wer in ein Schlagloch fährt, merkt den Schaden oft erst später. Umso wichtiger ist es, schnell und systematisch zu handeln.

Was tun nach einem Schlagloch-Schaden?

1. Schaden prüfen

Kontrollieren Sie Reifen, Felgen und Fahrwerk. Achten Sie auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen oder ein verändertes Lenkverhalten.

2. Beweise sichern

Fotografieren Sie den Fahrzeugschaden und das Schlagloch aus mehreren Perspektiven. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genaue Position.

3. Polizei informieren

Lassen Sie den Vorfall aufnehmen, besonders bei größeren Schäden. Zeugen sollten ebenfalls dokumentiert werden.

4. Werkstatt & Kostenvoranschlag

Lassen Sie den Schaden fachgerecht prüfen und erstellen Sie einen Kostenvoranschlag.

5. Anspruch geltend machen

Reichen Sie Schadenmeldung, Polizeiprotokoll und Kostenvoranschlag beim zuständigen Träger der Verkehrssicherungspflicht ein – meist Kommune oder Landkreis.

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Warum entstehen Schlaglöcher?

Schlaglöcher sind typische Frostschäden:

  • Feuchtigkeit dringt in kleine Risse im Asphalt ein
  • Bei Minusgraden gefriert das Wasser und dehnt sich aus
  • Der Asphalt wird aufgesprengt
  • Beim Auftauen und durch Verkehrsbelastung brechen Teile heraus

Besonders nach dem Winter treten diese Schäden gehäuft auf.

Hinweis: Nicht jedes Schlagloch ist gleich gefährlich. Kleinere Schlaglöcher – besonders auf Nebenstrecken – müssen Verkehrsteilnehmer in der Regel hinnehmen.

Wer haftet bei Schäden durch Schlaglöcher?

Innerorts und auf Landstraßen

Kommunen und Länder sind verpflichtet, Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Allerdings müssen Fahrer ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen.

Praktischer Hinweis: Eine schnelle Ausbesserung der Schlaglöcher ist im Winter oft nicht möglich, da die Füllmasse bei Frost nicht hält. Das kann die Durchsetzung von Schadenersatz erschweren.

Oft wird daher eine Mitschuld geprüft. Gerichte entscheiden je nach Einzelfall unterschiedlich.

Auf Autobahnen

Auf Bundesautobahnen müssen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht mit Schlaglöchern rechnen. Fehlt eine Warnung vor erheblichen Straßenschäden, bestehen deutlich bessere Chancen auf Schadenersatz gegenüber dem zuständigen Bundesland.

Rechtliche Einordnung: Verkehrssicherungspflicht der Kommunen/Länder vs. Pflicht des Fahrers zur angepassten Geschwindigkeit – beides wird in jedem Einzelfall abgewogen.

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Rechtsprechung im Überblick

Hinweispflicht der Kommune
Bestehen erkennbare Gefahren und fehlen eindeutige Warnhinweise, können gute Erfolgsaussichten bestehen.
(Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 199/06)

Mitschuld bei unangepasster Geschwindigkeit
Fahrer müssen ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. Mit kleineren Schlaglöchern – insbesondere auf Nebenstrecken – ist zu rechnen.
(Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 3 U 47/02)

Besondere Situation auf Autobahnen
Auf Bundesautobahnen müssen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht mit Schlaglöchern rechnen. Erfolgt keine Warnung, kann das zuständige Bundesland haften.
(Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 12 U 1255/07)

Fazit: Ob sich eine Forderung lohnt, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine sorgfältige Dokumentation erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Berücksichtigen Sie, dass kleine Schlaglöcher auf Nebenstrecken zumutbar sind, die Durchsetzung von Schadenersatz im Winter aufgrund praktischer Einschränkungen schwieriger sein kann und jede Haftungsentscheidung eine Abwägung zwischen Verkehrssicherungspflicht und Fahrerpflicht darstellt.


Hinweis

Ohne Fotos, Zeugen oder Polizeiprotokoll sinken die Erfolgsaussichten erheblich. Dokumentieren Sie den Schaden sofort.