Zu den passiven Einrichtungen der Fahrzeugsicherheit gehört unter vielen anderen auch die Verglasung des Fahrgastraums. Waren in den ersten vier Jahrzehnten des Automobilbaus kaum geschlossene Fahrzeuge mit Rundumverglasung zu finden, änderte sich dies so ab Mitte der 20er-Jahre. Und in den 30er-Jahren nahm die Zahl der offenen Fahrzeuge bei den Neuzulassungen immer weiter ab.
Die Gläser der frühen Fahrzeuge splitterten oft jäh, da für Fahrzeugscheiben meist einfaches Fensterglas verwendet wurde. Folge waren (in Einzelfällen sogar tödliche) Schnittverletzungen der Passagiere.
Erst Ende der 20er-Jahre führte man in Deutschland das sogenannte Sicherheitsglas ein, welches zwar auch noch splitterte, wobei aber nur kleine Brösel entstehen konnten, die das gefürchtete Eindringen in den Körper der Insassen verhinderten. Bald wurde das Sicherheitsglas Standard bei allen deutschen und auch namhaften europäischen Herstellern sowie natürlich auch in den USA. Seit etwa 1945 gab es dann kaum noch Fahrzeughersteller, die kein Sicherheitsglas verbaut haben. Später wurde für Windschutzscheiben dann immer häufiger Zweischeiben-Sicherheitsglas verwendet.
Ab dem 01.04.1957 hat dann der deutsche Gesetzgeber ein extra Prüfzeichen für Sicherheitsglas eingeführt, die berühmte dreifache Wellenlinie mit einer Kennung, die etwa so aussieht: D15
Bei importierten Fahrzeugen ist diese Kennung oft nicht zu finden, weil sie eben den Vorschriften im Herkunftsland entsprechen. In den USA finden sich z.B. Scheiben mit Aufschriften wie „AS4“ oder DOT“. Hier gibt es die Möglichkeit, bei der Abnahme des Fahrzeugs nach §21 StVZO eine sogenannte „Etwa-Wirkung“ zu bescheinigen, mit welcher das Fahrzeug auch ohne das geforderte Prüfzeichen zugelassen werden kann.
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