Die Gläser der frühen Fahrzeuge splitterten oft jäh, da für Fahrzeugscheiben meist einfaches Fensterglas verwendet wurde. Folge waren (in Einzelfällen sogar tödliche) Schnittverletzungen der Passagiere.
Ab dem 01.04.1957 hat dann der deutsche Gesetzgeber ein extra Prüfzeichen für Sicherheitsglas eingeführt, die berühmte dreifache Wellenlinie mit einer Kennung, die etwa so aussieht: D15
Bei importierten Fahrzeugen ist diese Kennung oft nicht zu finden, weil sie eben den Vorschriften im Herkunftsland entsprechen. In den USA finden sich z.B. Scheiben mit Aufschriften wie „AS4“ oder DOT“. Hier gibt es die Möglichkeit, bei der Abnahme des Fahrzeugs nach §21 StVZO eine sogenannte „Etwa-Wirkung“ zu bescheinigen, mit welcher das Fahrzeug auch ohne das geforderte Prüfzeichen zugelassen werden kann.
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