„Am 9. November 1973 war es so weit: Die Bundesregierung verabschiedete ein Energiesicherungsgesetz, auf dessen Grundlage ein Fahrverbot für vier Sonntage im verbleibenden Jahr erlassen wurde. Weiterhin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Landstraßen gesenkt und die Abgabemengen für Kraftstoff begrenzt. Hintergrund dieser Maßnahmen war der Erdölboykott der OPEC-Länder („“Organisation Erdöl exportierender Staaten““), von dem die Bundesrepublik hart betroffen war, da sie ihren Rohölbedarf zu drei Vierteln aus arabischen Ländern deckte.“
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