„Der Bundesrat hat heute (8. Juni 2007) das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Gesetz zur „“Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften““ beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene Lkw auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau gesenkt. Außerdem unterstützt der Bund die Spediteure mit einem Innovationsprogramm zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge. Es hat ein Volumen von 100 Millionen Euro. Dabei können Unternehmen zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss wählen. Die mit der Kfz-Steuer-Reduzierung verbundenen Einnahmeausfälle werden durch eine moderate Erhöhung der Lkw-Maut ausgeglichen. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist dazu entsprechend angepasst worden. Der durchschnittliche Mautsatz wird um 1,1 Cent/km auf 13,5 Cent/km pro gefahrenen Kilometer erhöht. Die Erhöhung erfolgt nach entsprechender technischer Anpassung im Mautsystem voraussichtlich zum 1. September 2007. Ab dem 1. Oktober 2008 beläuft sich die Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes auf nur 0,65 Cent/km, da die Förderung von EURO V -Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ausläuft und somit insoweit eine Gegenfinanzierung nicht mehr erforderlich ist. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, die Förderung von Euro VI -Fahrzeugen mit entsprechender Anhebung der Mautsätze zur Gegenfinanzierung wieder in das Förderprogramm aufzunehmen, sobald diese Schadstoffklasse definiert ist.“
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