Tempolimit auf Landstraßen

Am 1.10.1972 war es auch mit der freien Fahrt auf deutschen Landstraßen zu Ende. Es wurde ein Tempolimit von 100 km/h auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt. Bereits 20 Jahre vorher gab es die 50 km/h Grenze für geschlossene Ortschaften, die von 1950 bis ’52 überhauptnicht bestand.