Passend zur dunklen und grauen Jahreszeit stelle ich Ihnen heute die Vorschriften und die Besonderheiten von Nebelscheinwerfern und –Schlussleuchten vor.
Nebelscheinwerfer gibt es seit Anfang der 1930er-Jahre auf deutschen Straßen. Anfangs war meist nur ein einzelner Scheinwerfer rechts vorn am Fahrzeug angebracht, andere Modelle, häufig solche des Hauses Mercedes-Benz, führten den Einzelscheinwerfer in der Mitte zwischen den beiden Hauptscheinwerfern. Auch Fiat montierte bei seinen Millecento-Modellen der späten 1950er-Jahre den einzelnen Nebelstrahler sogar serienmäßig in der Mitte des Kühlergrills. In der StVZO waren diese Anbringungsmöglichkeiten ausdrücklich so definiert worden.
Im Jahre 1973 jedoch fiel dieser Passus jedoch der Streichwut des Verordnungsgebers zum Opfer und wurde klammheimlich aus daraus entfernt. Seither darf an Fahrzeugen nur noch ein Nebelscheinwerfer-Paar montiert sein. Ältere Fahrzeuge haben laut Verkehrsbehörden leider keine Besitzstandswahrung. Was selten einmal auf Verständnis bei den Fahrzeughaltern führt. Nach wie vor ist die Ausrüstung auch nagelneuer Fahrzeuge mit Nebelscheinwerfern keine Pflicht, sondern ein „Kann-Paragraf“.
Nebelscheinwerfer dürfen entweder rein weißes Licht oder sogenanntes „hellgelbes Licht“ abstrahlen. Mehr als zwei dürfen nicht montiert sein. Wenn diese mehr als 40 Zentimeter von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses in Richtung Fahrzeugmitte herein rücken, müssen die Abblendscheinwerfer immer mit leuchten. Wenn sie dieses Maß jedoch einhalten, genügt es, wenn die Begrenzungsleuchten mit leuchten (Standlicht).
Als Aufschrift tragen diese Scheinwerfer ein „B“ (französisch für Nebel = „Brouillard“)
Anders sieht das bei den erst in den 70er-Jahren aufgekommenen Nebelschlussleuchten aus. Diese sind seit dem 01.01.1991 bei allen neu in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeugen obligatorisch. Dabei darf der Hersteller wählen, ob er nun eine oder zwei solcher Leuchten serienmäßig anbringt. Bei der Montage einer einzelnen Nebelschlussleuchte ist sie entweder mittig am Fahrzeugheck oder links davon anzubringen, bei zweien ist die symmetrische Anbringung Vorschrift.
Diese sinnvolle Ausrüstungsergänzung fiel bis vor ein paar Jahren meist durch vergessenes Ausschalten auf, und so leuchteten die Dinger auch dann, wenn es absolut keinen Sinn machte. Abhilfe hat man in Form einer automatischen Abschaltung geschaffen, so dass beim nächsten Starten die Leuchte erst wieder bewusst eingeschaltet werden muss. Wahlweise kann auch eine Warnlampe bzw. ein Warnsummer eingebaut sein.
Als Aufschrift tragen diese Leuchten ein „B“ (französisch für Nebel = „Brouillard“) oder neuere Fahrzeuge ein „F“ (englisch für Nebel = „Fog“).
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