Als Thema des Monats möchte ich Ihnen heute die Sonnenblende „vorstellen“. Schon in der automobilen Frühzeit versuchte man, sich gegen übermäßige Sonneneinstrahlung in Blickrichtung durch Sonnenbrillen, Schildmützen und ähnliches zu schützen. Die ersten fahrzeugseitig eingebauten Sonnenblenden gab es ab Anfang der 20er-Jahre in Form von über die Windschutzscheibe nach vorn gezogenen Dachabschlüssen, welche zumindest ein wenig Schutz boten. In den 30er-Jahren gab es dann neben bereits weit verbreiteten innen angebrachten und leicht zu verstellenden, klappbaren Sonnenblenden (aus Kunststoff, Metall oder mit Stoff bezogen) die sogenannte Nordland-Schute, die vor allem in Amerika sehr häufig anzutreffen war. Diese Schute war eine über die ganze Fahrzeugbreite führende Stahlblechkonstruktion, die am oberen Endpunkt der A-Säulen angeschraubt war und mittels entsprechender Griffe auch eingestellt werden konnte.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Einrichtung anfänglich gar nicht beachtet und der dafür „zuständige“ §35b wurde in die StVZO erst am 7.Juli 1960 eingeführt. Die dazu erlassene Richtlinie existiert sogar erst seit dem 4. Dezember 1962. Der Charakter dieser Richtlinie ist kein wirklich zwingender, und der TÜV-Mann kann bei älteren Fahrzeugen deshalb auch durchaus einmal über eine fehlende Sonnenblende hinwegschauen. Gut, bei Mercedes-Benz-Modellen wurden die Sonnenblenden eigenlich seit 1937 immer serienmäßig eingebaut, aber zum Beispiel beim 190 SL mit den Rennsportscheiben, sind natürlich keine dran. Wäre auch Quatsch, denn der Fahrer blickt sowieso über diese Scheibe hinweg. Deshalb wird dann in solch einem Fall in die Fahrzeugpapiere der folgende Satz eingetragen: „Sonnenblende und Scheibenwischer technisch nicht möglich“. So hat der Halter des Fahrzeugs eine Rechtssicherheit, die ihn auch sicher durch Kontrollen kommen läßt.
Mit der hochgeklappten Sonnenblende grüßt Sie
Matthias Gerst von TÜV SÜD
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