TÜV-Thema des Monats: Sealed-Beam-Scheinwerfer

Vielleicht hat sich der eine oder die andere schon gefragt, was sich hinter diesem Begriff verbirgt? Direkt übersetzt, heißt „sealed beam“ auf Deutsch „versiegelter Strahl“. Damit haben wir eine Entwicklung in der Scheinwerfertechnik ausgegraben, welche in den vergangenen 20 Jahren nach und nach in Vergessenheit geraten ist.
Bei sogenannten Sealed-Beam-Scheinwerfern sind der Reflektor, die Glasscheibe, das Gehäuse und das Leuchtmittel untrennbar miteinander verbunden, d.h. unter Vakuum verklebt oder sonstwie verbunden. Sobald man diese Einheit öffnet, ist der Scheinwerfer zerstört.
Speziell in den USA und später auch in England haben sich diese Scheinwerfer recht früh durchgesetzt. So war allen US-Fahrzeugherstellern per Gesetz diese Technik regelrecht aufgezwungen worden, und das schon ab dem Modelljahr 1938. Für die folgenden 45 Jahre galt diese Vorschrift, und alle US-Fahrzeuge bekamen fortan Scheinwerfer mit Sealed-Beam-Technik eingebaut.


Auch an diesem 1941er Cadillac waren original Sealed-Beam-Scheinwerfer verbaut

Selbst die Importfirmen mussten sich diesem Diktat beugen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Zum einen waren bei einem Neufahrzeug ohne diese Technik schon bald heftige Korrosionserscheinungen am Reflektor zu beobachten, welche unter Vakuum ausblieben. Zum anderen war der Wechsel der Birnen wohl schon damals eine heikle Angelegenheit und man wollte mit dieser Technik die Lebensdauer verlängern, was unter Vakuum auch tatsächlich der Fall war. Da die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Neuwagens in den 30er-Jahren lediglich ca. 5-7 Jahre betrug, wollte man so einen Scheinwerfer schaffen, der in dieser Zeit nie ersetzt zu werden brauchte.
De facto stellten die SB-Scheinwerfer eigentlich eine stark aufgeblasene Glühbirne dar. War diese ausgefallen, musste gleich der gesamte Scheinwerfer gewechselt werden. Universelle Austauschbarkeit stellte die Tatsache sicher, dass spätestens nach dem Krieg nur noch exakt kreisrunde Scheinwerfer bei US-Modellen zu finden waren. Durch immense Großserienproduktion war der Preis dann auch relativ gering.
Nachteil dieser Technik: Die SB-Scheinwerfer haben keine in der EU geforderte Hell-Dunkel-Grenze, stellen demnach auch kein wirkliches Abblendlicht dar und sind daher seit spätestens 1990 an Neufahrzeugen und Importen verboten.
In England hatte man jedoch die Zeichen der Zeit erkannt und stellte SB-Scheinwerfer mit einer korrekten Hell-Dunkel-Grenze her, welche auch den Vorschriften in Deutschland gerecht werden, denn auch hierzulande ist die dazu passende ECE-Regelung anerkannt worden. Auf jeden Fall sollte man auf das entsprechende Genehmigungszeichen und die Codierung der Scheinwerfer achten, damit man nicht an unzulässige Bauteile gerät.
Hier berät der TÜV SÜD Sie gerne. Für Fragen stehe ich Ihnen, wie immer, gerne zur Verfügung.
Matthias Gerst von TÜV SÜD