Auch im Ausland gibt es Umweltzonen!
Viele Nutzen die Osterferien oder auch die freien Tage über Pfingsten zu einer Stippvisite ins europäische Ausland. Doch Achtung: In den letzten Jahren sind nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland immer mehr Umweltzonen eingerichtet worden. Um diese befahren zu dürfen, gelten je nach Land, Region oder Stadt unterschiedliche Regeln. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, rät deshalb, vor jeder Autofahrt ins Ausland Informationen über mögliche Umweltzonen einzuholen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Gerade in den Zentren großer europäischer Städte sind Umweltzonen keine Seltenheit. Sie werden in der Regel eingerichtet, um die Emissionen von Schadstoffen wie Stickoxiden und Feinstaub zu reduzieren, welche für die schlechte Luftqualität in vielen Städten verantwortlich sind. Mit dem Auto dürfen sie deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen befahren werden. Beispielsweise, wenn das Fahrzeug über eine Umweltplakette oder Vignette verfügt, vorher registriert wurde oder bereits Gebühren entrichtet wurden. Europaweit einheitliche Regelungen gibt es nicht. Autofahrende, die mit dem eigenen Fahrzeug in den Innenstädten Europas unterwegs sind, sollten sich deshalb stets vor der Abfahrt informieren, wo genau welche Einfahrtkriterien gelten. Denn Missachtungen haben oft hohe Bußgelder zur Folge. Tipp: Städte mit Umweltzone sind in der Regel gut mit dem öffentlichen Nahverkehr erkundbar. Bestenfalls verzichtet man gänzlich auf die Einfahrt mit dem eigenen Auto und nutzt stattdessen Bus und Bahn oder auch Leih-Fahrräder und -Pedelecs für einen Besuch des entsprechenden Areals. In vielen Städten gibt es zudem gute Carsharing-Angebote, über die sich ebenfalls vor der Abfahrt informiert werden sollte.
Bußgeld-Rabatte möglich
Sollte es doch einmal dazu kommen, dass eine Umweltzone fälschlicherweise mit dem Auto befahren wurde, droht ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Hier kann es sinnvoll sein, wenn möglich eine nachträgliche Registrierung des Fahrzeugs bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorzunehmen, damit eine generelle Zufahrtsberechtigung anhand der Emissionsklasse des Fahrzeugs nachgewiesen werden kann. Viele Behörden bieten bei einer nachträglichen Registrierung eine deutliche Reduzierung des Bußgeldes an. In einigen Staaten ist ein Nachlass auch bei einer zügigen Bezahlung üblich.
Besonders kostspielig: Umweltzonen in London
Derzeit gibt es in London zwei Umweltzonen: Die Low Emission Zone (LEZ) und die Ultra Low Emission Zone (ULEZ). Während in der LEZ vor allem für ältere Wohnmobile und große Transporter Gebühren anfallen, müssen bei der ULEZ teils auch Pkw zahlen – je nachdem, ob sie die vorgegebenen Umweltstandards erfüllen. Aktuell plant die Hauptstadt London eine erhebliche Ausdehnung der strengeren ULEZ auf das gesamte Stadtgebiet: Ab dem 29. August 2023 wird sie auf das Gebiet der LEZ-Zone ausgeweitet.
Wer eine Fahrt in den Großraum London plant, muss sein Fahrzeug unabhängig von der Emissionsklasse vorab bei der Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) registrieren. Die Registrierung dauert etwa zehn Tage und sollte somit rechtzeitig vor der Anreise vorgenommen werden. Bei Verstößen und fehlender Registrierung drohen empfindliche Geldbußen von umgerechnet rund 180 bis mehreren Tausend Euro. Hinweis: In der Londoner Innenstadt fällt zusätzlich für alle Fahrzeuge die City-Maut, Congestion Charge, an.
Aus Deutschland häufig befahren: Umweltzonen in Belgien
In Belgien gibt es derzeit drei Städte, in denen Umweltzonen eingerichtet wurden. In Brüssel, Gent und Antwerpen dürfen Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 1 sowie Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 nicht oder nur gegen Kauf einer Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren. Auf die Umweltzonen wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
Die Kontrolle der Abgasnorm funktioniert vollautomatisch über eine Kennzeichenerfassung. Da die belgischen Behörden jedoch nicht auf ausländische Kennzeichendatenbanken zugreifen können, ist auch hier eine Registrierung notwendig. Tipp: Innerhalb von 24 Stunden nach Einfahrt in die Umweltzonen kann eine Registrierung kostenfrei nachgeholt werden.
Die Bußgelder variieren je nach Stadt. Derzeit beträgt die Regelbuße in Brüssel 350 Euro und in Antwerpen und Gent je 150 Euro. Bereits der zweite Verstoß führt jedoch häufig zu einer Verdoppelung des Bußgeldes. Daher empfiehlt der ACE, ganz genau zu beachten, ob man sich einer Umweltzone nähert, um beispielsweise nicht auf dem Rückweg erneut in die gleiche Zone einzufahren.