Unzufriedenheitsstatisik 2013

Nachtrag vom 8.8.18 – da sich die Firma umbenannt hat fügen wir aktuelle Links nachträglich ein, die ursprünglichen streichen wir durch.


von c.holzschuh@soquero.de SoQuero® Online Marketing

neue Emailanschrift: Christoph.Hoffmann@verti.de

Der KFZ-Versicherer Direct Line hat eine interessante Umfrage durchgeführt: „Die Top 10 der größten Ärgernisse im Straßenverkehr“.

Top10 AergernisseWer kennt das nicht: Gerade geblitzt worden, Stau, der Beifahrer nervt mit klugen Kommentaren oder der Vordermann trödelt. Als Autofahrer hat man es nicht immer leicht! Ein Thema, bei dem sich jeder angesprochen fühlt und mitreden kann! Geteiltes Leid ist schließlich halbes Leid! Doch welche Ärgernisse des Straßenverkehrs bewegen die Autofahrer am meisten?

In der Direct Line Umfrage wurden 1.000 Personen nach den größten Ärgernissen beim Autofahren befragt. Aus den Ergebnissen wurde eine Infografik erstellt, die die Ergebnisse übersichtlich darstellt. Finden Sie das Thema interessant?

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie HIER .

neuer Link: https://www.verti.de/unternehmen/historie/ (siehe Reiter 2013)

Zu wenig Parkplätze, rücksichtlose Radfahrer oder zu hohe Benzinpreise – es gibt viele Dinge, die einen als Autofahrer zur Weißglut treiben können. Doch was bringt die Deutschen im Straßenverkehr am meisten auf die Palme? Zusammen mit dem Marktforschungsinstitut GfK sind wir dieser Frage im Rahmen des großen Unzufriedenheitsreports auf den Grund gegangen*.

Übrigens: Am wenigsten ärgern sich deutsche Autofahrer dagegen über Wege für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Busspuren, Straßenbahnen), Einbahnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche/Spielstraßen, Tempo 50 in Ortschaften und Kosten für die Reinigung des PKW. Diese wurden von weniger als 5% der Befragten genannt. Erstaunlicherweise gehören hierzu auch quengelige Kinder auf der Rückbank, Polizisten, die Verkehrskontrollen durchführen, Promillegrenzen und Parkzonen.

*GfK, März 2013, 1.000 private Online-User, nur Autofahrer, Männer und Frauen im Alter ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, Mehrfachnennungen möglich.