Wissensstand ADAC vom 15.05.2020
Wegen Covid-19 ist der Reiseverkehr weiterhin stark eingeschränkt. Die ersten Reisen werden innerhalb Deutschlands möglich sein.
- Viele Bundesländer erlauben touristische Einreisen ab 25. Mai
Reisen innerhalb Deutschlands
Reisen innerhalb Deutschlands sollten weiterhin generell überdacht werden. Es gelten bundesweit Kontaktbeschränkungen sowie Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern.
Es besteht jedoch Hoffnung für den Pfingst- und Sommerurlaub: Zwar sind Übernachtungen in Deutschland aktuell nur bei notwendigen und „ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken“ erwünscht, die Bundesländer haben nun jedoch einen Fahrplan für Öffnungen in Hotellerie und Gastgewerbe. Die ersten Bundesländer erlauben touristische Einreisen bereits ab dem 25. Mai.
Das planen die Bundesländer für Urlauber
Baden-Württemberg
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 29. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: ab 18. Mai geöffnet
- Campingplätze: ab 18. Mai geöffnet
- Restaurants und Cafés: Außenbereiche ab 18. Mai geöffnet, Innenbereiche ab 25. Mai
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen. Für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind Lockerungen ab Ende Mai vorgesehen
- Badeseen: keine Infos
- Freibäder: ab 31. Mai unter strengen Auflagen (u.a. reduzierte Besucherzahl)
- Hallenbäder/Wellnessbereiche: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Freizeitparks, Indoorspielplätze: ab 19. Mai geöffnet
- Veranstaltungen: keine Großveranstaltungen bis 31. August; kleine Veranstaltungen mit max. 100 Personen prinzipiell ab 1. Juni möglich, jedoch unter strengen Auflagen (u.a. Rückverfolgung der Teilnehmer muss gewährleistet werden)
- Kinos und Theater: geschlossen
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: Outdoor-Sport erlaubt, wenn ausreichend großer Personenabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Gleiches gilt für Sportbootshäfen und den Luftsport. Fitnessstudios, Kletterhallen, Tanzstudios, Besucherzentren: Wiedereröffnung evtl. noch vor Pfingsten Ende Mai
Bayern
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: Öffnung ab 30. Mai geplant
- Ferienwohnungen und -häuser: Öffnung ab 30. Mai geplant
- Campingplätze: Öffnung ab 30. Mai geplant
- Cafés, Restaurants: geschlossen. Bislang nur Speisen und Getränke zur Lieferung oder Mitnahme. Öffnung ab 18. Mai (Außenbereich und Biergärten bis 20 Uhr) und 25. Mai (Innenbereich, bis 22 Uhr) geplant
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Erlaubt unter Einhalten der Abstandsregelungen, Gemeinden/Kommunen können Verbote erlassen, wenn Überfüllungen drohen
- Schlösser, Seenschifffahrt: ab 30. Mai
- Freizeitparks: ab 30. Mai geöffnet
- Schwimmbäder/Wellness: geschlossen
- Freibäder: nicht vor Juni geöffnet
- Indoorspielplätze: geschlossen
- Großveranstaltungen: bis 31. August verboten
- Kinos und Theater: geschlossen
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: kontaktarme Sportarten unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt sind erlaubt. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen (inkl. Reithalle) dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Sportbootshäfen und den Luftsport.
Berlin
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 25. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: ab 25. Mai geöffnet
- Campingplätze: ab 25. Mai geöffnet
- Speiselokale, Cafés (Innen- und Außenbereich): geöffnet unter Auflagen (täglich bis 22 Uhr)
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Großveranstaltungen: bis 31. August verboten
- Veranstaltungen: unter 50 Besucher im Mai mit Sonderregelungen wieder möglich
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten: geöffnet. Manche arbeiten noch an Konzepten, um Besucherströme zu entzerren
- Outdoor-Spielplätze: geöffnet
- Freibäder/Strandbäder: ab 25. Mai Öffnung unter strengen Auflagen möglich
- Hallenbäder und Wellness-Bereiche: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Kinos und Theater: geschlossen
- Sport: im Freien unter Auflagen der Abstandsregelungen und nur mit einer weiteren Person erlaubt. Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai in Kleingruppen wieder aufnehmen.
Brandenburg
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 25. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: für Dauercamper geöffnet, touristisches Camping voraussichtlich ab 25. Mai möglich
- Speiselokale, Cafés (Innen- und Außenbereich): geöffnet mit Auflagen
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Veranstaltungen: unter 50 Besucher unter freiem Himmel mit Sonderregelungen möglich, Großveranstaltungen bis 31. August verboten
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten: geöffnet. Manche arbeiten noch an Konzepten, um Besucherströme zu entzerren
- Outdoor-Spielplätze: geöffnet
- Freibäder: Öffnung nicht in Sicht
- Hallenbäder und Wellness-Bereiche: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Kinos und Theater: geschlossen
- Sport : im Freien unter Auflagen der Abstandsregelungen und nur mit einer weiteren Person erlaubt. Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai in Kleingruppen wieder aufnehmen .
Bremen
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 18. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: ab 18. Mai geöffnet
- Campingplätze: ab 18. Mai geöffnet
- Restaurants und Cafés: geschlossen, Abholung und Lieferung von Speisen ist gestattet. Wiedereröffnung ab 18. Mai unter Auflagen (u.a. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten)
- Bars, Kneipen, Discotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: erlaubt unter Einhaltung von Auflagen
- Veranstaltungen: keine Großveranstaltungen bis 31. August
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Freibäder: geschlossen
- Hallenbäder/Wellness: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Freizeitparks: geschlossen
- Kinos und Theater: geschlossen
- Sport : kontaktarmer Sport wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf ist auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen gestattet. Die Abstandsregelungen müssen dabei zwingend eingehalten werden.
Hamburg
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Treffen von Mitgliedern zweier Haushalte (max. zehn Personen) erlaubt, ohne dabei den Mindestabstand einhalten zu müssen
- Hotels und Pensionen: geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Cafés, Restaurants: geöffnet mit Auflagen
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: erlaubt unter Einhalten der Abstandsregelungen
- Freibäder: voraussichtlich ab Ende Mai/Anfang Juni geöffnet, Sicherheitskonzept in Arbeit
- Hallenbäder/Wellness: geschlossen
- Indoorspielplätze: geschlossen
- Großveranstaltungen: bis 31. August verboten
- Kinos und Theater: geschlossen
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: Möglich sind alle Sportarten unter freiem Himmel ohne direkten Kontakt – wie zum Beispiel Golf, Reiten oder Tennis.
Hessen
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Cafés, Restaurants: offen mit Auflagen
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Badeseen/Freibäder: Bisher kein Termin; etliche Betreiber erwägen Saison 2020 auszulassen
- Schwimmbäder/Wellness: geschlossen
- Freizeitparks/Indoorspielplätze: keine Angabe
- Veranstaltungen: Veranstaltungen unter 100 Besucher im Laufe des Mai wieder möglich mit Sonderregelungen, keine Großveranstaltungen bis 31. August
- Kinos und Theater: dürften prinzipiell öffnen, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: Kontaktloser Sport im Freien erlaubt, Fitnessstudios geschlossen, Öffnungsplan wird diskutiert
Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Einreiseverbot für Menschen aus Gebieten mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen
- Wann Tagestouristen und Gäste aus anderen Ländern wieder einreisen dürfen, ist derzeit noch offen
- Hotels und Pensionen: ab dem 18. Mai für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern geöffnet, Gäste aus dem restlichen Bundesgebiet ab dem 25. Mai geplant
- Ferienwohnungen und -häuser: Zweitwohnsitzbesitzer dürfen wieder ins Land einreisen, wenn ihr Domizil bis spätestens 28. April als Zweitwohnung (Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz) angemeldet worden ist . Übernachtungserlaubnis für Gäste mit Erst- und Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18. Mai, für Gäste aus dem ganzen Bundesgebiet ab dem 25. Mai geplant
- Campingplätze: Dauercamper mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Plätze wieder nutzen. Ab 18. Mai dürfen alle Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern wieder hier campen, ab 25. Mai wieder alle Bundesbürger
- Cafés, Restaurants: geöffnet mit Auflagen (z.B. ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen)
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Derzeit nur für Bewohner von Mecklenburg-Vorpommern möglich, es wird aber davon abgeraten
- Badeseen, Freibäder: nicht vor 25. Mai mit strengen Einschränkungen geöffnet
- Schwimmbäder/Wellness: geschlossen
- Freizeitparks/Indoorspielplätze: geschlossen
- Veranstaltungen: keine Großveranstaltungen bis 31. August , Events mit maximal 75 Personen im Innen- und mit 150 Personen im Außenbereich ab 18. Mai; ab Ende Juni Großevents mit bis zu 500 Personen im Freien und mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt
- Kinos und Theater: geschlossen (im Gespräch: Wiedereröffnung ab 25. Mai)
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: Außensportanlagen wie Sport- und Tennisplätze können genutzt werden, allerdings nur allein oder zu zweit. Die Ausfahrt auf Gewässer mit dem eigenen Boot (einschließlich SUP, Kite- und Segelsurfen etc.) ist erlaubt. Vermieter von Booten, Fahrrädern oder Strandkörben haben geöffnet.
Niedersachsen
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni – Informationen zu den Ostfriesischen Inseln
- Hotels und Pensionen: ab 25. Mai geöffnet (max. 50 % Auslastung)
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Übernachtungen auf Booten und Wohnmobilstellplätzen: erlaubt
- Restaurants, Biergärten, Cafés: offen mit Auflagen (u.a. nur 50% der Plätze); weitere Öffnung ab 25. Mai geplant
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Die Kommunen und Landkreise können Regeln zum Zugang zu Hotspots oder zu den Ostfriesischen Inseln treffen
- Großveranstaltungen: bis 31. August verboten
- Museen, Tierparks und botanische Gärten: geöffnet
- Outdoor-Spielplätze: geöffnet
- Indoor-Spielplätze: geschlossen
- Freibäder: ab 25. Mai mit Einschränkungen geöffnet
- Hallenbäder/Wellness/Sauna: geschlossen
- Kinos und Theater: geschlossen, Öffnung frühestens ab 25. Mai
- Autokinos: geöffnet
- Outdoor-Freizeiteinrichtungen, inkl. Freizeitparks: Öffnung ab 25. Mai
- Indoor-Freizeiteinrichtungen: geschlossen
- Sport : im Freien unter Sicherstellung der Abstandsregeln gestattet. Indoor-Sport und Fitnesscenter aktuell nicht erlaubt, Prüfung frühestens ab 25. Mai
Nordrhein-Westfalen
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 18. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Speiselokale, Cafés (Innen- und Außenbereich): geöffnet mit Auflagen (Kontaktdaten-Pflicht für Gäste)
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden und Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Badeseen/Freibäder: Infos folgen
- Schwimmbäder: Öffnung ab 20. Mai prinzipiell möglich; keine Spaßbäder
- Wellness: geschlossen
- Freizeitparks: geöffnet
- Veranstaltungen: kleine Veranstaltungen (nicht mehr als 100 Personen) unter freiem Himmel erlaubt, Großveranstaltungen bis 31. August verboten
- Kinos: Öffnung ab 30. Mai geplant
- Theater: kleinere Theater, Konzerthäuser und Kinos mit reduzierter Besucherzahl ab 30. Mai geplant, große Theater voraussichtlich ab September geöffnet
- Museen/Tierparks: geöffnet. Manche arbeiten noch an Konzepten, um Besucherströme zu entzerren
- Sport: Outdoor-Sport erlaubt, wenn ausreichend großer Abstand zwischen den Personen gewährleistet ist; Fitnessstudios unter Auflagen geöffnet. Fahrrad- und Bootsverleihe geöffnet
Rheinland-Pfalz
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 18. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: ab 18. Mai geöffnet
- Campingplätze: ab 18. Mai geöffnet
- Restaurants, Cafés (Innen- und Außenbereich): offen mit Auflagen (z.B. keine Sitze an Theken)
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Badeseen/Freibäder: Wiedereröffnung ab 27. Mai im Gespräch
- Schwimmbäder/Wellness: geschlossen (Wiedereröffnung ab 10.Juni)
- Freizeitparks: ab 10. Juni
- Veranstaltungen: keine Großveranstaltungen bis 31. August, Außenevents (max.100 Pers.) ab 27. Mai, Innen (max. 150 Pers.) ab 24. Juni
- Kinos und Theater: Öffnung ab 27. Mai geplant
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: Kontaktloser Sport im Freien erlaubt
Saarland
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: ab 18. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: ab 18. Mai geöffnet
- Campingplätze: ab 18. Mai geöffnet
- Restaurants, Gaststätten, Biergarten, Cafés: geschlossen, Wiedereröffnung ab 18. Mai geplant
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Großveranstaltungen: bis 31. August verboten
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos, botanische Gärten: geöffnet
- Freizeitparks: geöffnet
- Outdoor-Spielplätze: geöffnet
- Schwimmbäder/Freibäder: bis auf Weiteres geschlossen
- Wellness-Bereiche: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Kinos und Theater: geschlossen
- Fitnessstudios: geschlossen
- Sport: im Freien erlaubt, wenn ausreichend großer Personenabstand gewährleistet ist und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird – maximal in Gruppen von 5 Personen. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen dürfen wieder öffnen
Sachsen
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Cafés, Restaurants, Biergärten: geöffnet mit Auflagen
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Badeseen: Baden in Gewässern prinzipiell erlaubt
- Freibäder: ab 15. Mai erlaubt, Verzögerungen bei der Wiedereröffnung wahrscheinlich
- Hallenbäder/Wellness: geschlossen
- Freizeitparks/ Freizeiteinrichtungen mit Fahrgeschäften: ab 15. Mai unter Hygieneauflagen geöffnet
- Veranstaltungen: Großveranstaltungen bis 31. August verboten, Veranstaltungen im kleinen Rahmen ab 15. Mai möglich
- Kinos und Theater: prinzipiell geöffnet, wenn Hygienekonzept vorhanden ist
- Museen und Tierparks: geöffnet. Manche arbeiten noch an Konzepten, um Besucherströme zu entzerren
- Sport: Outdoor-Sport mit Auflagen erlaubt, Wassersport nur allein oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes bzw. einer weiteren Person und deren Partnerin/Partnerin. Alle Außensportstätten (z.B. Sportplätze, Reit-, Golf- oder Tennisplätze) sind geöffnet
Sachsen-Anhalt
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Nur wer einen Zweitwohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, darf einreisen
- Hotels und Pensionen: für Reisende aus Sachsen-Anhalt ab 22. Mai geöffnet, Urlauber aus anderen Bundesländern sollen zeitnah folgen
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Cafés, Restaurants: geschlossen. Bislang nur Speisen und Getränke zur Lieferung oder Mitnahme. Öffnung ab 22. Mai mit strengen Auflagen, per Sondergenehmigung auch schon am 18. Mai möglich
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Infos folgen
- Badeseen, Freibäder: Öffnung prinzipiell erlaubt, die meisten Freibäder noch geschlossen
- Hallenbäder/Wellness: geschlossen
- Freizeitpark: Infos folgen
- Veranstaltungen: keine Großveranstaltungen bis 31. August
- Kinos und Theater: geschlossen
- Museen und Tierparks: geöffnet. Manche arbeiten noch an Konzepten, um Besucherströme zu entzerren
- Sport: Auch gemeinsamer Sport ist wieder möglich – allerdings nur in Gruppen von bis zu fünf Personen und ausschließlich im Freien
Schleswig-Holstein
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken ist ab 18. Mai wieder gestattet
- Hotels und Pensionen: ab 18. Mai geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: ab 18. Mai geöffnet
- Campingplätze: ab 18. Mai geöffnet – Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen, Toiletten werden geöffnet
- Cafés, Restaurants: ab 18. Mai geöffnet (Innen- und Außenbereiche bis 22 Uhr)
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: ab 18. Mai dürfen Ausflugsschiffe wieder ablegen, Strandkorbvermieter ihr Geschäft wieder aufnehmen, einzelne Strände öffnen ab 14. Mai
- Veranstaltungen: ab 18. Mai sind Veranstaltungen „mit Sitzcharakter“ für bis zu 50 Personen erlaubt, Großveranstaltung sind bis 31. August verboten
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Freibäder: noch kein Wiedereröffnungstermin
- Hallenbäder/Wellness: geschlossen
- Freizeitparks: keine Infos
- Kinos und Theater: ab 18. Mai Öffnung möglich mit deutlich reduzierter Besucherzahl
- Sport: Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf oder Kanufahren sind ab 18. Mai möglich. Voraussetzung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Einhalten von Hygieneregeln. Auch Geräteverleihe zum Beispiel für Fahrräder oder Kanus dürfen ab 18. Mai wieder öffnen, ebenso Sportbootshäfen
Thüringen
- Bundesweite Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni
- Hotels und Pensionen: geöffnet
- Ferienwohnungen und -häuser: geöffnet
- Campingplätze: geöffnet
- Cafés, Restaurants: offen mit Auflagen
- Bars, Kneipen, Diskotheken: auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ausflüge in die Natur: Prinzipiell erlaubt. Gemeinden/Kommunen können Beschränkungen erlassen, wenn Überfüllungen oder ähnliches befürchtet werden müssen
- Badeseen/Freibäder: Öffnung frühestens ab 25. Mai unter strengen Auflagen
- Schwimmbäder/Wellness: geschlossen
- Freizeitparks/Indoorspielplätze: keine Angabe
- Veranstaltungen: Veranstaltungen unter 1000 Besucher möglich mit Sonderregelungen, keine Großveranstaltungen bis 31. August
- Kino und Theater: geschlossen
- Museen und Tierparks: geöffnet
- Sport: Kontaktloser Sport im Freien erlaubt
So ist die Lage in den beliebtesten Wanderregionen in Deutschland