„Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) hat die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Quotenregelung, mit der neben den fossilen Brennstoffen ein Mindestanteil an Biokraftstoffen vorgeschrieben wird, begrüßt, gleichzeitig aber vor einer daraus resultierenden Verteuerung von Kraftstoff gewarnt. Durch die Quotenregelung werde die Abhängigkeit von den fossilen Brennstoffen reduziert, die vorhandenen Reserven geschont und die Versorgungssicherheit für die Zukunft erhöht. Aber, so VDIK-Präsident Volker Lange: „“Die im Gesetzentwurf vorgesehene volle Besteuerung des vorgeschriebenen Biokraftstoffanteils lehnt der VDIK jedoch ab. Der Bundestag sollte bei seinen Beratungen berücksichtigen, dass auf die Autofahrer ab dem 01. Januar 2007 bereits eine Fülle von Verteuerungen zukommen. Hier ist die Schmerzgrenze bereits überschritten. Eine weitere Erhöhung der Kraftstoffkosten muss vermieden werden.““ Die vorgesehene Steuerbefreiung der Biokraftstoffe der zweiten Generation trage dazu bei, die Verunsicherung um die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe zu beenden. In Anbetracht der zu erwartenden Investitionen der Industrie halten wir jedoch einen Förderungszeitraum bis zum 31.12.2015 für deutlich zu kurz. Die Steuerbefreiung muss daher mindestens auf das Jahr 2020 ausgeweitet werden, um der Industrie die erforderliche Planungssicherheit zu geben, hieß es von Seiten des Verbandes.“
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