Wahlinfos für die Szene

Peter Schneider DEUVET-Präsident

Bundestagswahl 2017

Der DEUVET hat die im Bundestag vertretenen Parteien und die Parteien, die Aussicht auf Einzug in den Bundestag haben, zu oldtimerrelevanten Themen befragt.

Zu den erstgenannten zählen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, CSU, DIE LINKE und SPD.

Aussicht auf Einzug in den Bundestag haben die Alternative für Deutschland und die FDP. CDU und CSU haben die Fragen gleichlautend beantwortet, da sie ein gemeinsames Wahlprogramm beschlossen haben. Auch im Bayernplan der CSU finden sich in Bezug auf den Oldtimer keinen anders lauteten Ziele.

Die Alternative für Deutschland wollte sich nicht die Mühe machen, unsere Fragen konkret zu beantworten und hat auf ihr Grundsatzprogramm und ihr Bundestagswahlprogramm verwiesen. Im Wahlprogramm unter Kapitel 14.1 sind der Fragen ansatzweise beantwortet. Für Interessierte gibt es jeweils den Link dorthin.

Die Fragen des DEUVET beziehen sich in erster Linie auf die freie Fahrt für die/den Oldtimerbesitzer/in unter
umweltpolitischen Betrachtungen und die Nutzung in der Zukunft. Außerdem kommen aktuelle Themen wie die Nutzung der roten 07-Nummer und die Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen zur Sprache.

Grundsätzlich lehnt sich niemand eindeutig aus dem Fenster. Es gibt jedoch durchaus einzelne positive, sowie auch negative Antworten. Diese sind entsprechend der Grundsatzprogramme der Parteien keine Überraschung. Aber mit Sicherheit nicht zu vernachlässigen.

Sicher wird kein Bundesbürger und Oldtimerbesitzer seine Wahlentscheidung allein nach oldtimerfreundlicher Politik fällen, sondern auch andere wahlentscheidende Aspekte berücksichtigen. Trotzdem wird es hilfreich sein, die folgenden Antworten sorgfältig mit einzubeziehen. 

Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2017

Themenbereich Umwelt und Verkehrspolitik in Bezug auf das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut – üblicherweise als Oldtimer bezeichnet

1. Umweltzonen

Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von den Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Fragen:

  • a) Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
  • b) Sollen bei der Einführung einer sogenannten „Blauen Plakette“ Oldtimer ebenfalls Ausnahmen von Fahrverboten erhalten?

CDU/CSU

  • a) Die Ausnahmen von Fahrzeugen mit H- oder 07er-Kennzeichen von Fahrverboten hat sich bewährt. Die Gründe für die Ausnahme bestehen uneingeschränkt weiterhin. Die Sonderregelung soll beibehalten werden.
  • b) Es ist unstrittig, dass der Ausstoß der schädlichen Stickstoffoxide weiter reduziert werden muss. Die bisherigen Pläne zur Einführung einer blauen Euro 6-Plakette waren vor allem unausgegoren und reine Symbolpolitik. Es bedarf eines klugen und diskriminierungsfreien Ansatzes zur Reduzierung der Schadstoffbelastungen. Bestehende Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen müssen
    dabei beibehalten werden.

SPD

  • a) Historische PKWs, LKWs und Motorräder sind für die SPD ein wichtiges technisches Kulturgut, Teil unseres industriepolitischen Erbes und Teil unserer Gesellschaft. Für diese Fahrzeuge gibt es nicht umsonst das H-Kennzeichen, das diesem Umstand Rechnung trägt und die Fahrzeuge als Kulturgut anerkennt. Wir freuen uns, dass es immer mehr Menschen gibt, die Begeisterung für diese Liebhaberei aufbringen und damit mit dazu beitragen, einen wichtigen Teil unseres industriellen Erbes zu bewahren.
  • b) Für Oldtimer muss es bei der Einführung von „Blauen Plaketten“ Ausnahmen geben. Das ergibt sich schon allein aus der Logik des H-Kennzeichens, weil diese Fahrzeuge bei Erhalt ihrer „historischen Antriebe“ – das ergibt sich aus den Bestimmungen des H-Kennzeichens -niemals die Grenzwerte einhalten können.

DIE LINKE

  • a) Nein. DIE LINKE begrüßt Umweltzonen, weil damit die Gesundheit vieler tausend Menschen in den dicht besiedelten Innenstadtbereichen geschützt wird. Ältere Fahrzeuge emittieren große Mengen der gesundheitsgefährdenden Feinstäube und Stickoxide. Deswegen bedauern wir die generelle Ausnahme für Oldtimer. Wir verstehen zwar durchaus, dass Sie dies als Vertretung der Oldtimerfahrenden anders sehen. Aber Reisebusunternehmen und Handwerker pochen mit ebenfalls guten Gründen auf eine generelle Befreiung – dann wären die Umweltzonen weitgehend wirkungslos. Uns geht es aber nicht um Fahrverbote, sondern um die Gesundheit der Menschen. Deswegen setzen wir auf die Nachrüstung von Fahrzeugen – bei den von VW und
    anderen Herstellern manipulierten Abgasreinigungssystemen auf Kosten der Hersteller, dann drohen auch keine Fahrverbote durch die blaue Plakette.
  • b) siehe Antwort a)

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

  • a) Es gibt bei uns keine Pläne, die Ausnahmeregelung für Oldtimer zu ändern. Um die Luftqualität in belasteten Städten und Regionen zügig zu verbessern, setzen wir uns für eine starke Förderung emissionsarmer und
    emissionsfreier Fahrzeuge und für eine Steigerung der Anteile von ÖPNV und Radverkehr ein. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit.
  • b) Das Bundesverkehrsministerium vertritt nach wie vor die Auffassung, dass eine blaue Umweltzone nicht erforderlich ist und lässt damit Städte und Kommunen bei der Bekämpfung der schlechten Luftqualität allein. Erst wenn die gesetzliche Grundlage für eine blaue Umweltzone geschaffen wurde, kann die Umsetzung des Instruments konkretisiert werden. (s.a. Antwort zu Frage 1).

FDP

  • a) Wir Freie Demokraten haben die Einführung der Umweltzonen von Anfang an sehr kritisch betrachtet. Wir stellen den Nutzen von Feinstaubzonen angesichts der Erfahrungen nach wie vor in Frage. In jedem Fall sind wir dafür, die geltenden Ausnahmen für Oldtimer langfristig zu erhalten.
  • b) Wir Freie Demokraten lehnen die Einführung weiterer Umweltzonen ab. Denn durch die sogenannte „Blaue Plakette“ würden die Halter von rund 13 Millionen Dieselfahrzeugen enteignet. Besonders betroffen wären Familien mit kleinem Einkommen und Handwerksbetriebe, die sich nicht so einfach ein neues Fahrzeug leisten können. Zudem käme es zu einem faktischen Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge. Der Wirtschaftsverkehr und damit die Versorgung der Innenstädte kämen zum Erliegen. Sollte die „Blaue Plakette“ dennoch eingeführt werden, müssen Oldtimer selbstverständlich vom Fahrverbot ausgenommen werden.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

2. – Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen verlängern

Derzeit müssen Oldtimer mit H-Kennzeichen wie alle anderen Pkw alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. In der EU gelten unterschiedliche Fristen von fünf bis zehn Jahren. In Belgien, Groß Britannien und den Niederlanden entfällt eine Hauptuntersuchung für anerkannte Oldtimer ganz. In der Oldtimerdefinition der EU werden die Länder aufgefordert, die Fristen anzugleichen. Wir halten eine Frist von fünf Jahren auch unter dem Gesichtspunkt der geringen durchschnittlichen Jahresfahrleistung von unter 2000 Kilometern für angemessen. Die Statistiken von DEKRA, GTÜ und TÜV zeigen eine wesentlich geringere Mängelquote als bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als fünf Jahren.

Frage: Würden Sie einer Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen zustimmen?

CDU/CSU

Deutschland hat als Transitland ein großes Interesse an einem hohen Niveau der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Die bestehenden Regelungen zur Hauptuntersuchung und die bestehenden Hauptuntersuchungsfristen sind eine Erfolgsgeschichte und tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Dennoch sind bestehende Regelungen wiederkehrend auf Aktualität und Relevanz zu überprüfen. Im Bereich der Oldtimer wäre eine Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen vorstellbar. Änderungen könnten jedoch nur nach umfassender Prüfung und mit Augenmaß vorgenommen werden, um zahlreichen weiteren Privilegierungen
vorzubeugen.

SPD

Nein, dafür gibt es keinen Grund. Es ist richtig, dass bei Fahrzeughaltern von Oldtimern der technische Erhalt und die Pflege ihrer Fahrzeuge im Mittelpunkt stehen. Gerade, weil das so ist, sind die zweijährigen Untersuchungszeiträume nicht von Nachteil. Da die bisherigen Intervalle zudem der Verkehrssicherheit dienen, sollte es keine Ausnahme von dieser Regel geben.

DIE LINKE

Nein. Wir sollten es bei der zweijährigen Hauptuntersuchung auch für Oldtimer belassen. Denn trotz geringerer Fahrleistung können auch Oldtimer Unfälle bauen und müssen deswegen verkehrssicher sein. Zudem kann sich mit dem Fahrzeugalter ja auch die Anfälligkeit der Bauteile erhöhen, weswegen fünf Jahre Abstand eindeutig zu lang sind – auch wenn wir selbstverständlich davon ausgehen, dass die allermeisten Halter von Oldtimern ihre Fahrzeuge so sorgfältig pflege, dass sie von sich aus entsprechende Mängel erkennen und abstellen. Dennoch, der Staat kann sich nicht darauf verlassen – bei Oldtimern ebenso wenig wie bei allen anderen Fahrzeugen.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Die Hauptuntersuchung dient dazu, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten. Diesem Ziel müssen die Vorgaben zu Prüfstandards und -fristen folgen. Wir unterstützen einheitliche Prüfstandards und -fristen in der gesamten EU und wollen dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. 

FDP

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass eine Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre ausgedehnt werden sollte. Landespolitisch haben wir uns dafür bereits eingesetzt und wollen dieses Engagement auch im Bundestag fortführen.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

3. – Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer beträgt 191,- € jährlich. Für ein neueres Alltagsfahrzeug der Mittelklasse ist nur etwa die Hälfte dieses Betrages zu entrichten. Die durchschnittliche Fahrleistung von Oldtimer beträgt weniger als 2000 Kilometer im Jahr. Demnach bezahlt der Halter eines Oldtimers im Vergleich zur Fahrleistung etwa das Zehnfache. 

Frage: Würden Sie sich für eine Reduzierung der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer einsetzen?

CDU/CSU

Die Kraftfahrzeugsteuer wird für die Fahrzeughaltung erhoben. Bemessungsgrundlage für den Steuersatz bilden Hubraum und Schadstoffemission des Fahrzeugs. Nicht relevant ist die Laufleistung. Insgesamt müssen die Halterinnen und Halter historischer Fahrzeuge die Vor- und Nachteile der jeweiligen Zulassungsmöglichkeiten für sich abwägen. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen erfolgt eine pauschale Besteuerung. Da historische Fahrzeuge in den Wintermonaten regelmäßig weniger genutzt werden, wird es ab Oktober 2017 erstmals möglich sein, H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen zu kombinieren. Entsprechend der zeitlich beschränkten
Zulassung wird die fällige Kfz-Steuer anteilig gemindert. Damit ist eine Kostensenkung möglich!

SPD

Wir sehen keinen Änderungsbedarf. Das auch schon allein deshalb, weil es zahlreiche Wahlmöglichkeiten gibt. Eigner von Fahrzeugen jüngeren Datums, die zwar H-Kennzeichen fähig sind, können auf ein H-Kennzeichen verzichten und zahlen die entsprechenden Steuertarife, die oft niedriger sind als der pauschale Tarif für Oldtimer
mit H-Kennzeichen. Das ist bei Fahrzeugen bis 1987 auch immer häufiger der Fall. Viele dieser Fahrzeuge verfügen über geregelte Katalysatoren. Zudem gibt es noch das Saisonkennzeichen.

DIE LINKE

Nein, wir wollen die Kfz-Steuer für Oldtimer nicht senken. Wir geben zu bedenken, dass bei Oldtimer neben einer höheren Kfz-Steuer auch Privilegien wie die Befreiung von Fahrverboten in Innenstädten gegenüber stehen. Wir wollen die Kfz-Steuer dahingehend reformieren, dass diese sich nur am CO2-Ausstoß und der Schadstoffklasse orientiert, so dass Fahrzeuge, die viel Treibstoff pro Kilometer verbrauchen, deutlich mehr als bisher zahlen müssen. Da für ältere Fahrzeuge und Oldtimer die entsprechenden Daten nicht verfügbar sind, wollen wir die Reform auf neue Fahrzeuge beschränken. Die Kfz-Steuer ist anders als die Mineralölsteuer verbrauchsunabhängig, Vielfahrer werden dadurch begünstigt, wenig Fahrende benachteiligt, unabhängig davon, ob es sich um Oldtimer handelt oder nicht.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Wir halten eine Pauschalregelung angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, die in der Oldtimerszene verbreitet sind, für praktikabel. Zudem hilft eine Pauschalregelung dabei, bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Kraftfahrzeugsteuer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fahrzeuge erhoben wird.

FDP

Während alle anderen Parteien für die Erhöhung von Steuern und Abgaben stehen, setzen wir Freie Demokraten uns für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger ein. Priorität haben dabei zunächst Steuersenkungen, die möglichst vielen Menschen zugutekommen: die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Beseitigung der kalten Progression sowie ein Abflachen des sogenannten Mittelstandsbauchs und eine Tarifverschiebung „nach rechts“ beim Einkommenssteuertarif.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

4. – Historische Campingfahrzeuge

Wohnanhänger werden nach Gewicht versteuert. Besitzer von historischen Campingfahrzeugen möchten diese gerne auch zur sichtbaren Kennzeichnung und als Unterscheidung zu anderen älteren Fahrzeugen dieser Bauart mit dem H-Kennzeichen für Oldtimer zulassen. Dadurch wird jedoch der wesentliche höhere Steuersatz von 191,- € fällig. Das könnte verhindert werden, wenn in dem Fall, dass der Steuersatz bei der bisherigen Zulassungsart niedriger ist, dieser auch bei der Zulassung mit H-Kennzeichen gültig bleibt.

Frage: Würden Sie sich dafür einsetzen?

CDU/CSU

Die bestehenden Reglungen haben sich bewährt. Der Halter historischer Campingfahrzeuge muss die Vor- und Nachteile der Zulassung mit H-Kennzeichen selbst abwägen und entscheiden, ob er das Fahrzeug mit einem
Oldtimerkennzeichen zulassen möchte. Die Notwendigkeit zur Einführung eines speziellen H-Kennzeichens für Wohncampinganhänger mit reduziertem Steuersatz besteht jedoch nicht. In diesem Kontext ist zu beachten, dass eine Überprivilegierung auch zu Missgunst führen kann.

SPD

Die Forderung, historische Campingfahrzeuge mit dem H-Kennzeichen auszustatten, ist nachvollziehbar. Wir sind offen, den Vorschlag zu diskutieren. Voraussetzung ist, dass es keine negativen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt gibt.

DIE LINKE

Ihr Anliegen ist grundsätzlich verständlich und nachvollziehbar. Dennoch halten wir eine Reform der Kfz-Steuer mit diesem Anliegen angesichts der geringen Zahl betroffener Fahrzeuge für nicht sachgerecht, zumal es die Steuergesetzgebung auch weiter verkomplizieren würde.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Historische Campingfahrzeuge sind aus grüner Sicht Teil des automobilen Kulturguts. Wir halten eine Neuregelung für prüfenswert, um gesonderte H-Kennzeichen auch für Wohnanhänger zu ermöglichen. Denkbar ist auch hier eine Pauschalregelung, die differenziert und in Abgrenzung zu motorisierten Oldtimer-Fahrzeugen ausgestaltet wird.

FDP

Das Anliegen, den bisherigen Steuersatz für historische Campingfahrzeuge bei einer Kennzeichnung mit einem H-Kennzeichen bestehen zu lassen, ist durchaus nachvollziehbar. Priorität haben für uns aber die genannten Steuerentlastungen, damit den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr von ihrem Einkommen bleibt und sie so neue Freiräume zur Erfüllung ihrer Wünsche bekommen.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

5. – Nutzung der roten 07-Nummer

Die rote 07-Nummer dient für Fahrten zu Veranstaltungen, Test- und Überführungsfahrten. Dazu erhält der Fahrzeughalter ein rosafarbenes Fahrzeugscheinheft, in dem die Fahrzeuge durch die Zulassungsstelle eingetragen werden. Durch die Einführung der neuen Zulassungsdokumente sind die Datenblätter in diesem Heft nicht mehr EU-konform. Das BMVI beabsichtigt eine Herausgabe geändert Fahrzeugscheinhefte, damit diese den neuen Fahrzeugdokumenten entsprechen und der Fahrzeughalter auch wieder mit der 07-Nummer zu Veranstaltungen in das europäische Ausland fahren kann.

Frage: Unterstützen Sie dieses Anliegen?

CDU/CSU

Die EU-konforme Ausgestaltung der Zulassungsdokumente wird uneingeschränkt unterstützt. Sie ist Voraussetzung, um historische Fahrzeuge rechtssicher und über Grenzen hinweg im Straßenbild sichtbar zu halten und den wichtigen interkulturellen Austausch weiter zu vertiefen.

SPD

Ja, dieses Anliegen scheint aus unserer Sicht der Unterstützung wert. Das dient auch dazu, einen wichtigen Teil unseres industriellen Erbes zu bewahren. 

DIE LINKE

Ja. Einer Änderung der Fahrscheinhefte mit dem Ziel, dass mit der 07-Nummer auch wieder ins Ausland gefahren werden kann, stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Wir halten einheitliche Regelungen auf EU-Ebene im Bereich der Fahrzeugzulassung für grundsätzlich sinnvoll.

FDP

Ja. Es muss schnellstens eine möglichst unbürokratische Regelung getroffen werden, damit das rote 07-Kennzeicen wieder für Fahrten zu Veranstaltungen im europäischen Ausland genutzt werden kann.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

6. – Bestandsschutz bei Veräußerung und Wohnsitzwechsel

Bei Verkauf eines Fahrzeuges, für das ein rotes 07-Kennzeichen ausgegeben wurde, muss der neue Besitzer oftmals die gesamte Prozedur (Fahrzeugabnahme, Führungszeugnis usw.) erneut durchführen anstatt einfach nur die Besitzumschreibung vornehmen zu lassen. Bei Umzug des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk gilt dies entsprechend. In einigen anderen Bundesländern wird in diesem Fall Bestandsschutz gewährt und es kann ohne unnötige Bürokratie die Ummeldung vorgenommen werden.

Frage; Sind Sie für diese Erleichterung?

CDU/CSU

Das rote 07er-Kennzeichen wurde als Sonderkennzeichen vor allem für Sammlerinnen und Sammler historischer Fahrzeuge eingeführt, um mehrere Fahrzeuge abwechselnd fahren zu können. Die Erteilung eines 07er-Kennzeichens ist ein Privileg und an besondere Voraussetzungen und Auflagen geknüpft. Diese beziehen sich unmittelbar auf die Halterin bzw. den Halter. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die 07er-Kennzeichen beim dem seit 2015 möglichen Verzicht auf Umkennzeichnung bei Wohnortswechsel bewusst ausgenommen. Im Falle eines Wohnortwechsels in einen anderen Zulassungsbezirk sollte ein möglicher Bestandsschutz für die Halterin bzw. den Halter erneut geprüft werden. Aufgrund der Personenbindung der 07er-Kennzeichen liegen die Voraussetzungen für einen Bestandschutz nicht vor, wenn das Fahrzeug verkauft wird.

SPD

Eine einheitliche und möglichst unbürokratische Vorgehensweise unter Wahrung der derzeitigen Anforderungen wollen wir unterstützen. 

DIE LINKE

Ja. Entsprechende Erleichterungen beim Verkauf eines Fahrzeuges durch die unbürokratische Gewährung eines Bestandsschutzes unterstützen wir, so lange die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen bei diesem Fahrzeug erfüllt sind.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Wir unterstützen Maßnahmen, um bürokratische Hemmnisse abzubauen und z. B. im Falle des Umzugs eines Fahrzeughalters den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. 

FDP

Die Entscheidungen zur Ummeldungen und dem Bestandsschutz werden auf Landesebene getroffen. Wir halten den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für unnötig und sind der Meinung, dass den Haltern der Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen überall in Deutschland der Bestandsschutz gewährt werden sollte.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

7. – Zukünftige Verkehrspolitik

Durch die immer weiter voranschreitende Ausstattung von Neufahrzeugen mit elektronischen Assistenzsystemen wird der Oldtimerfahrer von vielen Verkehrsteilnehmern als Fremdkörper in einer vernetzten Welt wahrgenommen. Die Infrastruktur der Verkehrswege wird sich in Zukunft ändern. Trotzdem sollte gewährleistet bleiben, dass der Oldtimerbesitzer sein Fahrzeug uneingeschränkt und ohne zusätzlichen Aufwand und Bürokratie nutzen kann.

Frage: Werden Sie auch in Zukunft für die freie Fahrt von Oldtimern auf allen Straßen stimmen?

CDU/CSU

Die Verbreitung elektronischer Assistenzsysteme wird ohne Zweifel zunehmen. Eine Einschränkung der Nutzung von historischen Fahrzeugen besteht dadurch nicht. Oldtimer sind in unserer gesellschaftlichen Identität tief verwurzelt. Sie sind ein Kulturgut und als Ausdruck gelebter Tradition ein Teil des Straßenverkehrs, den es uneingeschränkt auf den Straßen zu erhalten gilt. Auf Grundlage der Oldtimerdefinition und bestehender 
Sonderregelungen im Bereich der Zulassungen wird historischen Fahrzeugen auch zukünftig eine freie Fahrt auf den Straßen gesichert.

SPD

Ja, kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut muss Schutz gewährt werden. Das wird auch in Zukunft gelten, wenn der Anteil der hochautomatisierten und untereinander vernetzten Fahrzeuge zunimmt. Es wird immer hybride Verkehre, bestehend aus nicht automatisierten und automatisierten Fahrzeugen, geben.

DIE LINKE

Ja. Wir werden uns nicht nur für die „freie Fahrt“ von Oldtimern, sondern von allen Fahrzeugen einsetzen, die über keine entsprechenden digitalen Funktionen verfügen. Menschen müssen weiter die Wahlfreiheit haben, mit welchem Fahrzeug sie unterwegs sind. Eine Zukunft mit ausschließlich autonom und vollständig digitalisierten Fahrzeugen können wir uns deswegen nicht vorstellen. Wir sehen bei dieser sehr interessanten und durchaus viele Möglichkeiten bietenden Technik zudem noch viele offene Fragen. Dies betrifft die Verlässlichkeit der Systeme, die ethnische Frage – darf ein Roboter die Entscheidung über Menschenleben treffen? Und nicht zuletzt droht der vollends gläserne Auto(mit)fahrer. Davor sind Oldtimer zum Glück gefeit.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Wir wollen grundsätzlich Mobilität für alle ermöglichen. Auch bei einer zunehmenden Digitalisierung des Straßenverkehrs und einer stärkeren Automatisierung von Neufahrzeugen muss gelten, dass auch alle anderen Fahrzeuge weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

FDP

Wir Freien Demokraten stehen grundsätzlich für weniger Bürokratie und wollen zusätzliche Bürokratie für Oldtimerbesitzer vermeiden. Solange von Oldtimer-Fahrzeugen keine Gefahr für die restlichen Verkehrsteilnehmer ausgeht, gibt es aus unserer Sicht keinerlei Gründe, warum die Fahrt von Oldtimern auf irgendwelchen Straßen in Deutschland beschränkt werden sollte.

AfD

Die AfD wollte sich nicht konkret äußern und verweist auf ihr Parteiprogramm – GrundsatzprogrammBundestagswahlprogramm.

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