Welche Regelungen und Pflichten gelten für Warnwesten in Europa
Während in Deutschland lediglich eine einzige Warnweste mitgeführt werden muss, gibt es in vielen anderen europäischen Ländern eine Tragepflicht für alle Insassen eines Pkws, teilweise erstreckt sie sich sogar auf Motorradfahrende, Radfahrende und Zufußgehende. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, klärt über die verschiedenen Warnwestenpflichten auf.
Mitführpflicht versus Tragepflicht
In Deutschland herrscht für Warnwesten eine Mitführpflicht: In jedem hier zugelassenen Pkw muss mindestens eine Weste nach DIN EN 471:2003+A1:2007 oder europäischer Norm EN ISO 20 471:2013 mitgeführt werden. Eine Tragepflicht gilt hierzulande hingegen nicht. Der ACE rät dennoch eindringlich dazu, immer eine Warnweste zu tragen, wenn nach einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen werden muss. Auf dem Motorrad oder Fahrrad muss keine Weste mitgeführt werden. Das Tragen ist jedoch zu empfehlen, um für bessere Sichtbarkeit zu sorgen – und das nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht. Nur in einem weiteren Land in Europa herrscht ebenfalls lediglich eine Mitführpflicht: In Montenegro muss die Weste sogar sichtbar über dem Sitz hängen.
Besonders strenge Regeln
In Sachen Warnweste herrschen in Europa sehr unterschiedliche Regelungen. Besonders umfassende Pflichten gelten beispielsweise in Ungarn und Frankreich. Beim Nachbarn Frankreich muss im Auto oder auf dem Motorrad mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Kommt es zur Panne oder zum Unfall müssen aber alle Insassen, die die Fahrbahn betreten, vorher eine Warnweste anlegen. Sind Radfahrer oder -fahrerinnen außerorts bei schlechter Sicht oder nachts unterwegs, müssen auch sie eine Warnweste tragen. In Ungarn herrschen noch strengere Regeln: Auch Zufußgehende, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Straße aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. In der Mehrheit der Länder bezieht sich die Warnwestentragepflicht auf alle Fahrzeuginsassen. Doch auch in Ländern, wo die Weste nur vom Fahrzeugführenden getragen werden muss, empfiehlt der ACE allen Insassen eine Warnweste anzulegen.
Kaum Reglements
Manche Länder verpflichten lediglich ihre eigenen Landsleute zum Tragen einer Warnweste: In Norwegen und Portugal gelten die Warnwestenpflichten nur für Fahrzeuge, die auch dort zugelassen sind, also beispielsweise Mietwagen.
Keine Reglements
Andere Länder verzichten ganz auf offizielle Pflichten: In Dänemark, den Niederlanden, Schweden, Irland und der Schweiz wird das Tragen einer Warnweste lediglich empfohlen.
Die Regelungen zu einzelnen Ländern sind in der beigefügten Infografik zur besseren Übersicht noch einmal grafisch dargestellt. Die Grafik kann unter Angabe des Urhebers „ACE Auto Club Europa“ frei verwendet werden.
Weiterführende Informationen
- Bei Unfall und Panne richtig verhalten
- Besondere Verkehrsregeln in Europa