Neuerungen 2016: Alles auf einen Blick
- E-Mobilität: Steuerbonus wird eingeschränkt
- Recht: Bund stockt Mittel für Nahverkehr auf
- Recht: Der digitale Fahrtenschreiber kommt
- Reise: Bahn bekommt neue Konkurrenz auf der Fernstrecke
- Reise: Belgien führt Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ein
- Reise: Kanada: Einreise nur noch mit eTA
- Reise: Schweiz: Vignette wird rosa
- Umwelt: Neue Umweltzone in Aachen
- Umwelt: Motorräder dank Euro 4 sauberer
- Verkehrssicherheit: ABS-Pflicht für neu entwickelte Motorräder
- Verkehrssicherheit: Volle Punkte für Fußgängererkennung
- Verkehrssicherheit: „Section Control“ in Niedersachsen startet
- Versicherung: Neue Typ- und Regionalklassen 2016
In Planung
- Recht: Neues Carsharing-Gesetz
- Recht: Mit roten Kennzeichen zur Tankstelle
Neuerungen Ende 2015: Seit kurzem in Kraft getreten
- E-Mobilität: Neues „E-Kennzeichen“ und weitere Privilegien
- Führerscheinerwerb: Erste-Hilfe-Ausbildung geändert
- Reise: Großbritannien: Rauchergesetz verschärft
- Reise: Österreich: Vignettenpreise steigen wieder
- Reise: Tschechien: Vignettenpreise leicht gestiegen
- Verkehrssicherheit: AEBS und LDWS Pflicht für Lkw und Busse
Neuerungen 2016: Alles auf einem Blick:
E-Mobilität: Steuerbonus wird eingeschränkt
Zum 31. Dezember 2015 läuft die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle aus. Ab dem 1. Januar 2016 profitieren Halter nach Darstellung des ACE nur noch von einem fünf Jahre andauernden Erlass der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Sollte es innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums einen Halterwechsel geben, wird die Steuerbefreiung dem neuen Halter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Fahrzeuge, die zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen, also Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit Range-Extender, gelten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nicht als Elektrofahrzeuge.
Recht: Bund stockt Mittel für Nahverkehr auf
Der Bund erhöht zum 1. Januar 2016 die sogenannten „Regionalisierungsmittel“ von bisher 7,3 auf dann 8 Milliarden Euro. Mit den aufgestockten Mitteln sollen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) – insbesondere der Schienennahverkehr – umfassender finanziert werden.
Recht: Die smarten Fahrtenschreiber kommen – nur wann?
Ab dem 2. März 2016 gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014). Sie ist im Jahr 2014 in Kraft getreten, im März 2015 in Teilen eingeführt worden und gilt im Ganzen ab 2. März 2016. Teil der neuen Fahrtenschreiberverordnung sind auch neue „smarte Kontrollgeräte“, die den Fahrer durch ein optisches und/oder akustisches Signal warnen, wenn sie eine Störung registrieren oder der Fahrer sich der maximal erlaubten ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden nähert.
Laut Informationen des ACE kann der Einführungstermin der neuen Kontrollgeräte jedoch noch nicht abgeschätzt werden, da die technischen Grundlagen noch erstellt werden müssen. Experten gehen davon aus, dass dies nicht vor März 2019 passieren wird.
Ein Ziel der neuen Verordnung ist es, die Kontrollen durch die neuen, digitalen Fahrtenschreiber effektiver zu gestalten. Dabei soll helfen, dass die neuen Fahrtenschreiber im Betrieb aus der Ferne ausgelesen werden können und über eine Positionsbestimmung (via Sattelitennavigation) verfügen. Darüber hinaus ist die Schulungs- und Unterweisungspflicht durch das Unternehmen genauer definiert.
Aufgrund der vielen Neuerungen, bringen wir morgen den zweiten Teil der vom ACE zur Verfügung gestellten Informationen.