„Es ist unerträglich, wie hier wieder einmal politische Machtkämpfe auf dem Rücken der Autofahrer ausgetragen und diese hingehalten werden“, kritisiert ADAC-Präsident Peter Meyer. Insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen würden vom Bundesverkehrsministerium fordern, den Verordnungsentwurf auf andere Themen auszudehnen.
Die Verordnung sieht vor, dass künftig ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden kann. Voraussetzung: Die beiden Fahrzeuge fallen in die gleiche Klasse (zum Beispiel PKW-Klasse M1, Zweiräder-Klasse L oder Anhänger-Klasse O). Zudem darf nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit geführt oder auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Einzelheiten zu den Wechselkennzeichen würden nun noch bis Mitte Februar oder Anfang März im Bundesrat beraten, so der CSU-Bundestagsabgeordnete Karl Holmeier. Dabei werde geprüft, inwieweit eine Erweiterung der bisher vorgesehenen Fahrzeugklassen möglich ist. So hat Karl Holmeier angeregt, die Wechselkennzeichen nach dem Vorbild in Österreich auch für landwirtschaftliche Zugmaschinen, zum Beispiel Traktoren, einzuführen.
Das geplante Wechselkennzeichen stößt im Kfz-Gewerbe auf wenig Gegenliebe. Der ZDK hat die Minimalversion wiederholt kritisiert. Ohne Steuervergünstigung und Erleichterungen bei der Kfz-Versicherung sei das Wechselkennzeichen „auf dem besten Weg, ein Witzkennzeichen zu werden“.
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