Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen künftig 100 Kilometer pro Stunde fahren. Voraussetzung: Die Fahrzeuge müssen im Fahrzeugschein als Wohnmobil gekennzeichnet sein. „Der Gesetzgeber leistet damit einen Beitrag zur Mobilität. Er erkennt die individuellen technischen Voraussetzungen von Wohnmobilen an und kommt den Reisenden entgegen“, sagt Roger Eggers Mobilitätsberater beim TÜV NORD STRASSENVERKEHR. Laut Eggers seien Wohnmobile technisch auf die höhere Geschwindigkeit ausgelegt und könnten diese ohne Sicherheitsrisiko fahren. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2009. QUELLE TÜV NORD
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