Mercedes-Benz Classic hat wegen der in der Praxis oftmals ungewissen Auslegung des Zolltarifs für die Einführung von Oldtimern den Dialog mit der zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Berlin aufgenommen. Es ging darum, sowohl für die Kunden des Mercedes-Benz Classic Center als auch für die unternehmenseigene Sammlung Klärung herbeizuführen. Erstes Resultat dieser Gespräche ist, daß Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden, generell zollfrei sind und dem gemäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Zweitens befindet sich der Status von zwischen 1950 und 1971 gebauten Fahrzeugen auf dem Prüfstand. Es wird erwogen, diese Fahrzeuge als zollfrei einzustufen, wenn sie sich im Originalzustand befinden, fahrbereit sind und – natürlich – nicht mehr gebaut werden. Diese Regeln würden eine erhebliche Vereinfachung der gegenwärtigen Auslegungen bedeuten. Historische Rennfahrzeuge, die nachweislich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet wurden – und mit denen Erfolge erzielt wurden – werden generell als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert angesehen. Fahrzeuge, die im Besitz von berühmten verstorbenen Persönlichkeiten waren oder von ihnen benutzt wurden und Fahrzeuge, mit denen ein geschichtliches Ereignis verknüpft ist, gelten auch als Sammlungsstücke. Sie sind zollfrei und unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit dieser Initiative gibt es für Clubmitglieder sowie allen anderen Sammlern historischer Fahrzeuge mehr Klarheit beim Erwerb von Oldtimern aus dem Ausland. Selbstverständlich werden wir zu diesem Thema weiterhin informieren. (Anmerkung des Onlinebetreuers : Warum wird nicht gleich eine Klausel von 30 Jahren festgehalten, sondern eine Jahreszahl -1971- bemüht, so steht man in einigen Jahren erneut vor dem gleichen Problem und man muß dann wieder die Jahreszahl anpassen?)