Im vergangenen Jahr hatte Mercedes-Benz Classic wegen der in der Praxis oftmals ungewissen Auslegung des Zolltarifs bei der Einfuhr von Oldtimern den Dialog mit der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Berlin aufgenommen. Erstes Resultat war, daß Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden, im Allgemeinen zollfrei sind und dem ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegen. Der Status von zwischen 1950 und 1972 gebauten Fahrzeugen war auf dem Prüfstand. Basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Dezember 1998 und eines Urteils des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom August 2001 gilt für Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, dass sie die Kriterien erfüllen müssen, die für die Aufnahme eines Fahrzeugs in eine Sammlung erforderlich sind, um Zollfreiheit zu erlangen. Darunter fallen Fahrzeuge, die 30 Jahre oder älter sind, die sich im Originalzustand befinden und die einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Außerdem muss der Besitzer solcher Fahrzeuge nachweisen können, dass für seinen Oldtimer diese Kriterien erfüllt sind: Das Fahrzeug befindet sich nicht mehr im üblichen Fahrzeughandel, es hat einen hohen Wert, ist verhältnismäßig selten und es wird nicht mehr in seinem ursprünglichen Verwendungszweck genutzt – also nicht mehr im Dauerbetrieb eingesetzt, sondern nur zu besonderen Anlässen, auf Veranstaltungen, etc. Unabhängig vom Alter unterliegen Fahrzeuge der Zollfreiheit und dem ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatz, die bei einem geschichtlichen Ereignis genutzt wurden, die berühmten Menschen gehört haben bzw. Rennfahrzeuge, die im Motorsport verwendet wurden und erfolgreich waren.