Zulassung nur noch mit Einzug!

Was in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie einigen anderen Bundesländern schon seit einigen Monaten Praxis ist, hat nun auch in Bayern Gültigkeit: Ohne Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bei einem inländischen Geldinstitut gibt es keine Zulassung für das neue oder gebraucht erworbene Fahrzeug. Damit will Bayern wie die anderen Länder den säumigen Steuerzahlern endgültig den Garaus machen, da allein in diesem Bundesland in 2003 Kfz-Steuerrückstände von 40 Millionen Euro aufgelaufen waren und in 180 000 Fällen zu Mahnaktionen führten. Darüber hinaus bezogen sich 31 Prozent aller Vollstreckungsfälle in den bayerischen Finanzämtern auf ausgebliebene Kfz-Steuern. Aus eigener Erfahrung (Niedersachsen) möchte ich gerne den Hinweis anbringen (so wurde es mir auf der Zulassungsstelle angeraten), dass man gleich am nächsten Tag, nach der Zulassung, einen Widerspruch der Einzugsermächtigung veranlaßt. Somit erhält man dann weiterhin eine Rechnung über die Steuern zugestellt !