Wir vom MVC sind ja dafür bekannt, dass wir auch auf die Jubiläen aus der automobilen Frühzeit eingehen. Um so schändlicher ist es, dass wir den Jahrestag der deutschen KFZ-Steuer verpasst haben! Bereits seit dem 6. April 1906 wird diese schier unerschöpliche Geldquelle vom Staat genutzt. Kraftfahrzeuge waren damals zwar noch nicht allgegenwärtig, aber wo sie waren, war auch großes Kapital nicht weit. Als Maßstab für diese Steuer war zunächst der Besitz eines solchen Landfahrzeuges ausreichend. Als Steuerpauschale war 120 Goldmark pro Fahrzeug und Jahr fällig, ungeachtes dessen, um welches Fahrzeug es sich handelte. Da ist die heutige Methode doch viel gerechter – oder?
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