Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – DEUVET & ADAC äußern sich

DEUVET Information zur aktuellen Diskussion um die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

von Jan Christian Hennen / DEUVET

Der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. reagiert auf die von den politischen Gremien nicht kommunizierte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Neben der sofortigen Verbreitung einer Petition gegen die Gesetzesinitiative über unsere Mitgliedsclubs, Fördermitglieder und soziale Medien hat der DEUVET Präsident Peter Schneider umgehend bei Oliver Luksic, dem Sprecher Verkehr & digitale Infrastruktur der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag um Aufklärung gebeten.

Die schriftliche Antwort kam prompt, hier der ungekürzte Originaltext:

>>Aktuell herrscht, wie von Ihnen geschildert, sowohl in der Oldtimer- als auch Motorradszene Aufruhr aufgrund der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Kern des Gesetzes sind die komplett überarbeiteten Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen nationale und europäische Genehmigungsvorschriften für Fahrzeuge. Ausgangspunkt dessen sind die Erfahrungen mit den illegalen Abschaltvorrichtungen beim Diesel-Skandal. Des Weiteren beinhaltet das Gesetz zusätzliche Aufgaben für das Kraftfahrt-Bundesamt im Bereich der Marktüberwachung aufgrund europarechtlicher Anpassungen und es wird eine Konzentration der Datenerfassung auf das Zentrale Fahrzeugregister auf den Weg gebracht. Daneben strebt das Gesetz eine Entbürokratisierung und Klarstellung der zentralen Verordnungsermächtigung zum Straßenverkehrsgesetz an und regelt endlich das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins Klasse AM bundeseinheitlich ab 15 Jahren, was seit langem eine Forderung der FDP ist.

Diese Anpassungen halten wir sinnvoll und verhältnismäßig, weshalb wir dem Gesetzentwurf auch zugestimmt haben.

Fahrverbote für Oldtimer oder Motorräder beinhaltet das Gesetz nicht. Dafür bedarf es einer entsprechenden mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Verordnung. So wie es heute auch schon der Fall ist. Das überarbeitete Straßenverkehrsgesetz ändert daran in der Sache nichts.

Wir lehnen die ständige Verbotsdebatten im Verkehr klar ab. Tempolimits, Diesel- oder Motorradfahrverbote sind weder progressiv noch nachhaltig. Wir wollen Entscheidungen mit Augenmaß statt pauschale Einschränkungen im Individualverkehr. Unter dieser Prämisse werden wir uns auch zu zukünftigen Änderungen der StVO verhalten.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat zum Thema Motorradfahrverbote bereits im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, mit dem wir Sicherheit und Fahrspaß voranbringen wollen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920778.pdf

Zitat Ende<<

Zum besseren Verständnis: Entwürfe zu Gesetzesinitiativen werden von den ausführenden Ministerien regelmäßig vorab an die betroffenen Verbände (oft mehr als 100) zur Abgabe einer Stellungnahme geschickt. In einigen Fällen müssen dann sehr zahlreiche Seiten mit dem üblichen Behördendeutsch durchforstet werden, um eine solche Beurteilung vornehmen zu können. In der Regel prüft DEUVET Beirat Recht Dr. Götz Knoop diese Schreiben. In diesem Fall wurde die Gesetzesänderung dem DEUVET und anderen Verbänden nicht übermittelt, der Grund dafür ist nicht bekannt.


Als Ergänzung -ohne jede Empfehlung des DEUVET- gibt es momentan gegen diesen Gesetzentwurf eine Online-Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21

Also wenn man sich dieser Petition anschließen möchte…



Und hier die aktuelle Stellungnahme des ADAC zu der Thematik:

von Johann König / ADAC Klassik

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,
sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,
liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs,

in der ADAC Zentrale, den Regionalclubs, den knapp 1.800 Ortsclubs sowie den 1.100 Einzelclubs in den rund 70 Korporativclubs laufen seit Anfang der Woche zahlreiche Anfragen von Oldtimer- und Motorrad-Freunden auf, die sich auf §6 Absatz 4 StVG (jüngst im Parlament verabschiedet) beziehen. Die Sorgen sind diffus, laufen aber insgesamt auf einen Kern hinaus: Es wird befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Die Unruhe wird zusätzlich genährt durch eine offene Petition zu diesem Thema, durch Artikel in Branchenzeitschriften und soziale Medien.

Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung.

„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen.

Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.

Ziel der Neufassung des §6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.

Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.“

Wir haben diese Fragestellung auch gestern auf der Tagesordnung der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge erörtert und werden in der heutigen Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut dazu Stellung beziehen. Wir lassen Ihnen hiervon die Erkenntnisse im Nachgang wieder wie gewohnt zukommen.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal mehr auf den Flyer „Wir lieben Oldtimer“ hinweisen: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1% des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich im Vergleich zu den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes aus. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst. Wir denken, dass diese Zusammenstellung ebenfalls für Sie hilfreich sein kann, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben. Sie finden diesen Flyer auch zum Download z.B. hier: https://ticker.mercedes-benz-passion.com/wir-lieben-oldtimer-initiative-der-ag-historische-fahrzeuge/ .

Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Johann König
Referent Klassik Interessenvertretung
ADAC Klassik