In Ergänzung zu unserer Information vom Juli möchten wir Sie über den aktuellen Stand zu organisierten Oldtimer-, Youngtimer- und Motorradausfahrten in Südtirol informieren.
Nachdem uns Hinweise erreicht hatten, dass einzelne Veranstaltungen und organisierte Reisen offenbar dennoch durchgeführt beziehungsweise genehmigt werden konnten, haben wir beim zuständigen Amt des Landes Südtirol nochmals um eine Klarstellung gebeten.
Die offiziellen FAQ wurden zwischenzeitlich überarbeitet und zuletzt am 27. August 2026 aktualisiert. Daraus ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild:
Organisierte wettbewerbsorientierte und nicht wettbewerbsorientierte Motorsportveranstaltungen bleiben auf den ausgewiesenen sensiblen Straßenabschnitten grundsätzlich eingeschränkt. Die FAQ nennen inzwischen jedoch auch Fälle, in denen das Verbot nicht gilt. Dazu gehören unter anderem kleinere Gruppen ohne Veranstaltungscharakter sowie Touren, die von Reiseveranstaltern organisiert werden oder im Rahmen einer organisierten Reise stattfinden, sofern hierfür keine Genehmigungs- oder Mitteilungspflicht besteht.
Das zuständige Amt hat uns zudem mitgeteilt, dass geplante Veranstaltungen mit den vollständigen Unterlagen und dem vorgesehenen Streckenverlauf zur Prüfung eingereicht werden können. Anschließend wird im Einzelfall entschieden, ob die beantragte Genehmigung erteilt werden kann.
Unsere Empfehlung lautet daher: Setzen Sie sich bei geplanten Clubausfahrten oder organisierten Reisen durch Südtirol möglichst frühzeitig direkt mit dem zuständigen Amt in Verbindung. Beschreiben Sie dabei insbesondere:
- die Art und den Ablauf der Veranstaltung,
- die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge,
- einen möglichen Wettbewerbscharakter,
- den genauen Streckenverlauf sowie
- die vorgesehenen Start-, Ziel- und Durchfahrtszeiten.
Eine pauschale Beurteilung ist anhand der FAQ weiterhin nur eingeschränkt möglich. Auch die Genehmigung oder Zulässigkeit einer anderen Veranstaltung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die eigene Ausfahrt übertragen.
Die aktuellen FAQ, die Übersicht der betroffenen Straßenabschnitte, die Karte und das Antragsformular finden Sie hier:
Aktuelle Informationen und FAQ des Landes Südtirol
Weitere Informationen zum Antrags- und Mitteilungsverfahren:
Bewilligung oder Mitteilung für öffentliche Veranstaltungen in mehreren Gemeinden
Zuständige Stelle ist das:
Amt für Aufsicht und Beratung
E-Mail: aufsichtsamt@provinz.bz.it
Telefon: +39 0471 41 11 57
Soweit eine Fahrt als übergemeindliche Sportveranstaltung eingestuft wird, müssen Mitteilungen für nicht wettbewerbsorientierte Veranstaltungen grundsätzlich mindestens 60 Tage vorher eingereicht werden. Für wettbewerbsorientierte Veranstaltungen sollte der Antrag mindestens 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise frühzeitig bei der Planung Ihrer Reisen und Ausfahrten.
Das ursprünglich ab dem 1. September 2026 geplante Durchfahrtsverbot tritt vorerst nicht in Kraft. Stattdessen soll zunächst eine digitale Testphase durchgeführt werden, in der Daten zu den Verkehrsströmen und zu den möglichen Auswirkungen einer späteren Sperrung gesammelt werden.
Das Grödner Joch bleibt damit zunächst für den allgemeinen motorisierten Verkehr befahrbar.
Wichtig ist jedoch: Diese Entscheidung betrifft ausschließlich das geplante allgemeine Durchfahrtsverbot am Grödner Joch. Die gesonderten Regelungen für organisierte Motorsportveranstaltungen auf sensiblen Straßenabschnitten in Südtirol bleiben davon unberührt.
Weitere Informationen finden Sie im aktualisierten ADAC-Beitrag:
