„Wer jetzt noch mit Winterreifen unterwegs ist, sollte den Wechsel auf die sommerliche Version nicht viel länger hinauszögern. Milde Temperaturen und warmer Asphalt erhöhen den Verschleiß und schaden den Winterpneus außerdem ist vom 1. Mai an die Kfz-Ausrüstung „“an die Wetterverhältnisse anzupassen““. Das schreibt neuerdings die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Zur Ausrüstung bei winterlichem Wetter „“gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage““, Zitat aus der neuen Vorschrift (§2 Abs. 3a StVO), die Anfang nächster Woche in Kraft tritt. Wer hiergegen verstoße müsse mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen, bei zusätzlicher Behinderung des Straßenverkehrs seien 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Allerdings solle man nicht ohne Termin und mit entsprechenden Wartezeiten den Wechsel auf Sommerreifen planen. Zunächst sollte man beim Reifenhändler seines Vertrauens die richtigen Pneus schon mal bestellen und Termine absprechen und vor allem auch einhalten!“
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